Home>Handball>

HBL hebt Portners Suspendierung auf

Handball>

HBL hebt Portners Suspendierung auf

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Sensations-Urteil im Fall Portner

Der Magdeburger Torhüter Nikola Portner war im April positiv auf Methamphetamin getestet worden.
Magdeburgs Torwart Nikola Portner wurde freigesprochen
Magdeburgs Torwart Nikola Portner wurde freigesprochen
© IMAGO/Hartenfelser
. SID
. SID
von SID
Der Magdeburger Torhüter Nikola Portner war im April positiv auf Methamphetamin getestet worden.

Die Handball-Bundesliga (HBL) hat die Suspendierung gegen den Schweizer Handball-Nationaltorwart Nikola Portner vom deutschen Meister SC Magdeburg aufgehoben. Portner war im April nach einer positiven Kontrolle auf Methamphetamin von allen sportlichen Aktivitäten seines Vereins ausgeschlossen worden.

{ "placeholderType": "MREC" }

Die HBL teilte am Mittwoch nach Abschluss des "Ergebnismanagement-Verfahrens" mit, von weiteren Sanktionen gegen den 30-Jährigen abzusehen. In der Mitteilung der HBL heißt es, dass es das Präsidium der Liga "für weit überwiegend wahrscheinlich" halte, "dass weder Absicht noch Verschulden des Athleten vorliegen".

Portner: NADA will Entscheidung prüfen

Die Nationale Anti Doping Agentur kündigte an, die Entscheidung der Liga sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, ob sie ein Rechtsmittel einlegt.

Die HBL schrieb, „dass der vom Athleten dargestellte Lebensweg und seine Lebensgewohnheiten, die von vielen, ihn begleitenden Personen bestätigt wurden, den absichtlichen Konsum von Dopingmitteln als sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen“.

{ "placeholderType": "MREC" }

So seien bei einer gerichtlichen angeordneten Hausdurchsuchung bei Portner keine Nachweise gefunden worden, die Rückschlüsse auf den Konsum von Methamphetamin zugelassen haben. Das bei Portner festgestellte Metamphetamin-D ist gemeinhin auch als Crystal Meth bekannt.

Metamphetamin-D-Menge im Körper Portners zu gering

Zudem hätten Gutachten bestätigt, „dass die im Körper des Athleten nachgewiesene Menge der verbotenen Substanz eine so geringe Dosierung hatte, dass eine aktive Einnahme und eine leistungssteigernde Wirkung ausgeschlossen werden kann und dass weder von einer absichtlichen noch einer verschuldeten Einnahme auszugehen ist“. Es sei von einer „unverschuldeten Kontamination“ auszugehen.

Die Ermittlungen gegen Portner wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz waren bereits eingestellt worden.