Jérôme Boateng atmet auf: Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft München hat ihre Ermittlungen wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin Kasia Lenhardt nach vielen Jahren beendet. Das Verfahren gegen den ehemaligen Bayern-Star war 2019 aufgenommen worden.
Verfahren gegen Boateng eingestellt
Die Staatsanwaltschaft München I teilte mit, dass man nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ verfahre. Im Zweifel für den Angeklagten also. Dies bestätigte die Behörde dem Spiegel, nachdem zuvor bereits die dpa darüber berichtet hatte.

Die Vorwürfe in dem nun eingestellten Verfahren lauteten: Boateng soll seine frühere Freundin, die sich im Jahr 2021 das Leben genommen hatte, geschlagen haben. Die Ermittlungen drehten sich um mutmaßliche Vorfälle in München und Berlin.
Boateng reagiert auf Einstellung des Verfahrens
So wurden die Untersuchungen gegen Boateng kurz nach Lenhardts Tod wieder aufgenommen, weil sich „Hinweise ergaben, dass die Geschädigte kurz vor ihrem Tod vom Beschuldigten massiv verletzt wurde und diese Verletzungen möglicherweise im Obduktionsbericht dokumentiert sein können“, hieß es laut der dpa im Einstellungsbeschluss.
Die Staatsanwaltschaft wiederum ließ nun wissen: „Zusammenfassend wurde die Einstellung damit begründet, dass die Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht und die auf Fotos und im Obduktionsbericht der Staatsanwaltschaft Berlin dokumentierten Verletzungen für sich genommen für einen Tatnachweis nicht ausreichen, weil sie keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen darstellen.“

Bei Instagram reagierte Boateng erleichtert. Der 76-malige deutsche Nationalspieler schrieb: „Danke an alle, die trotz der heftigen Vorverurteilungen immer zu mir gehalten haben und an meiner Seite geblieben sind. Das bedeutet mir sehr viel. Jetzt können meine Familie und ich endlich positiv in die Zukunft schauen.“
Im letzten Jahr war bereits ein Prozess gegen Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung an einer anderen Ex-Freundin, der Mutter seiner Zwillingsmädchen, zu Ende gegangen. Vom Landgericht München I wurde der 36-Jährige verwarnt - und eine Geldstrafe wurde nur unter Vorbehalt verhängt.