Der frühere Radstar Jan Ullrich ist am Freitagmorgen in Frankfurt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung an einer Prostituierten vorläufig festgenommen worden. Das bestätigten die Staatsanwaltschaft und die Polizei Frankfurt.
Ullrich wieder auf freiem Fuß
Gegen den 44-Jährigen wurde zunächst wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Ullrich wurde allerdings am Freitagnachmittag wieder entlassen, weil "die Voraussetzungen für eine Inhaftierung nicht vorliegen."
Ullrich soll Prostituierte gewürgt haben
"Es soll zum Streit und zu einem körperlichen Angriff auf eine Frau gekommen sein. Hierbei soll der Beschuldigte sie gewürgt haben, bis ihr schwarz vor Augen wurde", teilte die Staatsanwaltschaft über den derzeitigen Ermittlungsstand dem SID mit. Der Vorfall hatte sich in einem Nobelhotel im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen zugetragen.
Dort hatte sich Ullrich mit der Prostituierten getroffen, dabei sei es zum Streit gekommen. Die 31-Jährige habe sich befreien und die Polizei informieren können, Ullrich leistete gegen seine Festnahme Widerstand.
Zuerst hatte die Bild über den Vorfall berichtet. Auf SPORT1-Anfrage wollte Ullrichs Anwalt Wolfgang Hoppe sich zum Thema nicht äußern.
Ullrich unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Nach derzeitigem Erkenntnisstand sehe die Staatsanwaltschaft "keinen dringenden Tatverdacht wegen versuchten Totschlags, so dass aktuell kein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt wird", hieß es in der Stellungnahme von Oberstaatsanwältin Nadja Niesen weiter.
Niesen, die am Nachmittag vor die Presse trat, betonte aber auch, dass die Ermittlungen noch andauerten. Neben der Beschädigten sollen "weitere Zeugen" vernommen werden, Ullrich selbst sei zunächst "nicht vernehmungsfähig" gewesen.
Ullrich habe laut Niesen "zur fraglichen Tatzeit unter massivem Alkohol- und Drogeneinfluss" gestanden.
Ullrich verweigert die Aussage
Kurze Zeit später erklärte eine Polizeisprecherin, dass Ullrich "rechtliches Gehör gegeben" worden sei und er "von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht" habe.
Auf Totschlag steht eine Strafe von fünf bis 15 Jahren, wobei im Fall Ullrich dem Vorwurf zufolge nur ein Versuch vorliegt, der erheblich strafmindernd wirken würde. Gefährliche Körperverletzung wird mit sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis geahndet, verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit können strafmindernd wirken.
Ullrich hatte bereits Anfang August für negative Schlagzeilen gesorgt. Der frühere Radstar war auf der spanischen Urlaubsinsel Mallorca nach einem Zwischenfall auf dem Grundstück seines Nachbarn Til Schweiger vorübergehend festgenommen worden.