Im großen und hochexplosiven Streit um die Fleischtöpfe der Ski-Welt hat der Deutsche Skiverband (DSV) hat einen juristischen Etappensieg gegen den Weltverband FIS erzielt - und die Organisation und ihren umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch damit offensichtlich kalt erwischt.
Ski-Boss wütet nach Urteil aus München
Die für das Kartellrecht zuständige 37. Zivilkammer des Landgerichts München I gab am Mittwoch dem Antrag des DSV auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die FIS überwiegend statt. Unter anderem der DSV wehrt sich gegen Beschlüsse des Weltverbandes, der die Weltcup-Veranstaltungen ab der Saison 2025/2026 zentral vermarkten will.
Das Gericht bringt im wichtigen deutschen Markt zentrale Planungen des wegen seiner polarisierenden Ideen und Reformpläne von vielen kritisch beäugten Geschäftsmanns und Milliardärs Eliasch ins Wanken - der von ihm geführte Verband reagierte darauf mit einer bemerkenswert scharfen und aggressiven Mitteilung.
FIS wütet gegen Gericht: „Inakzeptabel und unprofessionell“
„Die FIS wird Rechtsmittel einlegen gegen die Entscheidung, die gänzlich falsch ist“, heißt es darin; die Organisation spricht von „inakzeptablem und unprofessionellem“ Vorgehen des Münchener Gerichts und einer angeblich „irreführenden“ Pressemitteilung, die es versandt hätte. Die FIS pocht auf ihre Auffassung, dass das Urteil nicht auf andere Nationalverbände übertragbar sei - was für zusätzliche Verwunderung sorgt, denn dies stand nicht explizit in der Gerichtsmitteilung.
Das Gericht hatte zuvor mitgeteilt, die im April beschlossene Bündelung stelle in ihrer konkreten Form eine nach europäischem Kartellrecht „unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung“ dar. Die FIS nutze darüber hinaus ihre „marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands aus“. Der DSV als „originärer“ Rechteinhaber könne nicht mehr über die Vergabe mitentscheiden, dies sei ein Wettbewerbsnachteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Für uns ist das erstmal ein positives Ergebnis“, sagte DSV-Vorstandsmitglied Stefan Schwarzbach dem SID. Die Entscheidung des Gerichts stehe „in klarem Widerspruch“ zu dem, was die FIS zuletzt zu implementieren versucht habe. Zudem sei es „ein wichtiges Signal“, für den DSV seien „die Rechte unser Lebensnerv“.
Die nationalen Medienrechte und ihre Vermarktung sind eine wichtige Einnahmequelle für die nationalen Verbände. Ihre Bündelung bei der FIS ist ein Anliegen des Schweden Eliasch. Nach Meinung des Weltverbandes ist europäisches Kartellrecht nicht anwendbar, er lehnt auch die Zuständigkeit des Münchner Gerichts ab. Einen Antrag auf den Erlass hat auch der österreichische Verband (ÖSV) gestellt. Das Verfahren in Österreich soll Ende November stattfinden.
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Mit Sport.Informations-Dienst (SID)