Dass im alpinen Skisport bei Athletinnen und Athleten auch mal Tränen fließen, ist an sich nichts Ungewöhnliches. Zuletzt gesehen am vergangenen Wochenende bei der Schweizerin Lara Gut-Behrami, die beim Weltcup-Auftakt in Sölden nicht starten konnte. In anderen Nationen scheinen solche Emotionen allerdings weniger willkommen zu sein.
Ski-Stars: Heulen kostet Geld
Hätte ein österreichischer Skifahrer einen solchen Auftritt hingelegt, wäre nach dem Interview eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro fällig gewesen. Denn wenn ein Athlet des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) vor laufender Kamera Tränen vergießt, hat das Konsequenzen. Das erklärte Sepp Brunner, Speed-Chef der ÖSV-Herren, kürzlich dem Schweizer Blick.
Ski-Legende schimpft: „Eingriff ins Persönlichkeitsrecht!“
„Wir haben vor ein paar Jahren teamintern einen Strafenkatalog erstellt, der auch das Tränen vergießen vor der Kamera beinhaltet. Wenn einer von uns in einem Interview, ohne dass jemand gestorben ist, zu weinen beginnt, wird das genauso mit einer Geldstrafe von 50 Euro bestraft, wie wenn er zu spät zum Training oder zur Teamsitzung erscheint“, erklärte Brunner. Eine kuriose Regel, die wohl nur bei Trauerfällen nicht gilt.
Auf Nachfrage stellte der ÖSV klar, dass es keinen generellen Strafenkatalog gibt und jede Trainingsgruppe ihre Strafen selbst festlegt. Dennoch ließ die Kritik daran nicht lange auf sich warten. „Das gibt‘s doch nicht. Das ist ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Es ist ja nicht jeder Herr seiner Tränen. Aber lachen darf man schon noch“, schimpfte die österreichische Skilegende Franz Klammer gegenüber der Bild.