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Genugtuung für eine deutsche Heldin, die tief gefallen ist?

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Endet ein „unfassbares Martyrium“?

Vor 15 Jahren sperrte die ISU die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen vermeintlichem Dopings. Seit diesem Tag versucht die inzwischen 51-Jährige ihren Ruf wiederherzustellen. Bei einer weiteren Verhandlung wird sich zeigen, ob der Rechtsstreit endlich ein Ende hat.
Claudia Pechstein gehört zu den erfolgreichsten deutschen Sportlerinnen der Geschichte
Claudia Pechstein gehört zu den erfolgreichsten deutschen Sportlerinnen der Geschichte
© IMAGO/Olaf Wagner
Vor 15 Jahren sperrte die ISU die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen vermeintlichem Dopings. Seit diesem Tag versucht die inzwischen 51-Jährige ihren Ruf wiederherzustellen. Bei einer weiteren Verhandlung wird sich zeigen, ob der Rechtsstreit endlich ein Ende hat.

Es sind gute Tage für Claudia Pechstein. Und sie könnten noch besser werden. Kürzlich erhielt Deutschlands ewige Eisschnellläuferin ihr Trainerinnen-Diplom mit der Note „sehr gut“.

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Und am Donnerstag soll Pechsteins seit 15 Jahren zur Lebensaufgabe gewordener Prozess gegen den Weltverband ISU ein Ende finden. Vor dem Oberlandesgericht München geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe.

„Habe versprochen, nie aufzugeben“

„Ich habe ein unfassbares Martyrium durchgemacht. Doch ich habe versprochen, nie aufzugeben und bis zum entscheidenden Tag zu kämpfen“, sagte die fünfmalige Olympiasiegerin vor der Verhandlung der Welt am Sonntag: „Sollte das Gericht erneut einen Vergleich vorschlagen, bin ich auch diesmal gesprächsbereit. Allerdings nur dann, wenn an erster Stelle des Vergleichs steht, dass die ISU das Fehlurteil gegen mich einräumt.“

15 Jahre im Kampf gegen die ISU

Pechstein ist mittlerweile 52 Jahre alt, 15 davon hat sie verbracht mit dem Kampf gegen die ISU und für das, was sie als nur gerecht empfindet: Ihren sportlichen Ruf wieder herzustellen. „Ich habe nie gedopt“, sagt sie. So wie Pechstein es in den „5739 Tagen nach der Schreckensnacht vom 7. Februar 2009″, stets beteuert hat.

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Doping oder Blutanomalie?

Damals wird Pechstein während der Mehrkampf-WM in Hamar/Norwegen übermittelt, dass bei ihr auffällige Blutwerte festgestellt wurden. Die ISU sperrt die Berlinerin für zwei Jahre, der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigt. Spätere Untersuchungen stellen eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte fest. Pechstein wehrt sich, anderthalb Jahrzehnte lang. 2011 feiert sie ihr Comeback, was bis heute währt, und nebenbei zieht sich die Causa durch die Instanzen.

Pechstein kämpft vor dem Schweizer Bundesgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Münchner Landgericht und Oberlandesgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht. Letzteres gibt 2022 Pechsteins Beschwerde statt: Das CAS-Verfahren soll unfair gewesen sein, ihre Schadensersatzklage ist zulässig.

Finaler Akt in München?

Diese wird nun in München verhandelt, acht Millionen Euro, so bestätigt es Pechsteins Management, stehen im Raum. „Jetzt wird abgerechnet“, schrieb Pechstein bei Facebook, als der Münchner Termin fix war. Doch ist es wirklich der finale Akt nach 15 Jahren? Paul Lambertz ist skeptisch.

Bei diesem Prozess um Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch, sagte der Düsseldorfer Sportrecht-Fachanwalt, „steht die Frage im Mittelpunkt: Welchen konkreten Vorwurf kann man der ISU eigentlich machen? Waren die Regeln, die damals gegolten und zur Sperre von Frau Pechstein geführt haben, vielleicht so grob rechtswidrig, dass man sich hätte gar nicht darauf berufen dürfen?“

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„Rechtsstreit noch lange nicht durch“

Es werde aber auch die Frage geklärt werden müssen, „ob Pechstein tatsächlich nicht gedopt hat. Denn überhaupt nur dann kann ihr ein Schadensersatzanspruch zustehen“, sagt Lambertz: „Sollte es soweit kommen und diese Frage müsste gerichtlich geklärt werden, dürfen wir uns auf ein aufwendiges Beweisverfahren einstellen. ‚Durch‘ ist der Rechtsstreit damit für Pechstein meines Erachtens noch lange nicht.“

Also doch ein Schrecken ohne Ende? Zumal gleichsam nicht klar ist, wie die ISU mit Sitz in Lausanne auf eine in Deutschland angeordnete Millionen-Zahlung reagieren würde.

Dass der Fall Pechstein noch über die Causa Pechstein wirkt, ein Münchner Urteil Umwälzungen im Weltsystem der Sportgerichtsbarkeit hervorruft, da nun eben ein ordentliches Gericht entscheidet, glaubt Lambertz nicht: „Weil ich davon ausgehe, dass am Oberlandesgericht ‚nur‘ noch über ihren Schadensersatzanspruch gesprochen werden wird.“

Seine Conclusio: „Eines ihrer Ziele, mit denen Pechstein meines Erachtens damals angetreten war, hat sie nicht erreicht - die Zwangsschiedsgerichtsbarkeit im Sport zu stürzen. Ich würde sogar sagen, das Gegenteil ist eingetreten. Letztlich geht die Schiedsgerichtsbarkeit im Sport gestärkt daraus hervor.“