Eigentlich hätte David Goffin nach der ersten Runde der French Open reichlich Grund zur Freude gehabt. Der Belgier rang am Dienstagabend Mpetshi Perricard, der erst vor einer Woche in Lyon sein erstes ATP-Turnier gewonnen hatte, nieder und setzte sich nach 3:31 Stunden in fünf Sätzen (4:6, 6:4, 6:3, 6:7 (4:7), 6:3) durch. Trotzdem dominierten im Nachgang unschöne Schlagzeilen.
Fan-Eklat bei Zverev-Gegner
Was war passiert? Goffin hatte es nicht nur mit einem aufopferungsvoll kämpfenden Perricard, sondern auch mit einem für ihn sehr aggressiven Publikum zu tun. „Ich muss aufpassen, was ich jetzt sage. Aber wenn du dreieinhalb Stunden von den Zuschauern beleidigt wirst, musst du es ihnen ein bisschen heimzahlen“, begründete er eine Szene, als er sich nach dem Matchball einen Finger ans Ohr hielt.
Tennis-Star: Zuschauer „total respektlos“
Die anwesenden Zuschauer seien „total respektlos“ gewesen. „Einfach zu viel. Das ist schon fast wie beim Fußball, als Nächstes kommen Pyrotechnik, Hooligans und Schlägereien auf der Tribüne. Es ist wirklich lächerlich. Manche wollen lieber Unruhe stiften, als die Spieler anzufeuern“, monierte der 33 Jahre alte Goffin, der zudem über einen Ekel-Vorfall klagte: „Einer hat mich mit seinem Kaugummi angespuckt.“
Vor allem in Paris sei die Atmosphäre immer wieder unnötig aufgeheizt. „Ich glaube, das passiert nur in Frankreich. In Wimbledon gibt es das nicht. Auch nicht in Australien. Und bei den US Open ist es immer noch ziemlich ruhig“, meinte Goffin.
Sein Gegner Perricard, selbst Franzose, sah das erwartungsgemäß anders: „Es war wirklich schön, so viel Unterstützung zu bekommen. Hier sind die Jungs vom ersten bis zum letzten Punkt wirklich bei dir. Es ist wirklich sehr angenehm, so ein Publikum zu haben.“
Am Ende dürfte trotz allem Goffin das breitere Grinsen gehabt haben. Die frühere Nummer sieben der Welt kann am Donnerstag weitere Bekanntschaften mit dem französischen Publikum machen, dann trifft er auf Nadal-Bezwinger Alexander Zverev. In direkten Duellen zwischen den beiden steht es 3:3.