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Prozess wegen vermeintlicher Körperverletzung gegen Alexander Zverev eingestellt

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Prozess wegen vermeintlicher Körperverletzung gegen Alexander Zverev eingestellt

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Entscheidung im Zverev-Prozess

Alexander Zverev kann aufatmen: Der Prozess gegen ihn wegen vermeintlicher Körperverletzung wird eingestellt.
Alexander Zverev zieht bei den French Open ins Halbfinale ein. Zugleich läuft gegen ihn ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt, das ihn jedoch nicht zu beeinträchtigen scheint.
Alexander Zverev kann aufatmen: Der Prozess gegen ihn wegen vermeintlicher Körperverletzung wird eingestellt.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Körperverletzungsprozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev eingestellt. Hintergrund der Entscheidung sei eine außergerichtliche Einigung, gab das Gericht in der Hauptstadt am Freitag bekannt.

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Dem 27-jährigen Zverev war in der Anklageschrift eine Tat zum Nachteil seiner ehemaligen Freundin im Mai 2020 vorgeworfen worden.

Nach Angaben des Gerichts muss Zverev im Gegenzug für die Einstellung des Verfahrens 200.000 Euro zahlen. Davon fließen 150.000 Euro an die Staatskasse und 50.000 an einen Sammelfonds für gemeinnützige Einrichtungen. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und die als Nebenklägern an dem Verfahren teilnehmende Ex-Freundin des Hamburgers stimmten der Einstellung demnach zu.

Zverev-Einspruch vor Gericht erfolgreich

Zverev wurde eine Zahlungsfrist von einem Monat gesetzt. „Erfüllt der Angeklagte die Auflage, wird das Gericht das Verfahren endgültig einstellen“, erklärte Inga Wahlen, stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte.

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„Alexander Zverev gilt weiterhin als unschuldig (...). Die Einstellung beinhaltet keine Schuldfeststellung und kein Schuldeingeständnis. Die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibt unberührt“, stellten Zverevs Anwältinnen Anna Sophie Heuchemer und Katharina Dierlamm fest.

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Oktober einen Strafbefehl gegen Zverev erlassen und eine Geldstrafe von 450.000 Euro festgesetzt. Da Zverev Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. Seine Verteidigung wies den Vorwurf in dem am 31. Mai begonnenen Verfahren zurück.