Tennis-Olympiasieger Alexander Zverev soll wegen Körperverletzung eine erhebliche Geldstrafe zahlen. Wie eine Justizsprecherin am Dienstag mitteilte, hat das Amtsgericht Tiergarten in Berlin einen Strafbefehl über 450.000 Euro verhängt.
Strafbefehl! Zverev-Anwalt reagiert
Zverev bestreitet die Vorwürfe und hat bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wie die Gerichtsmitarbeiterin ebenfalls erklärte.
Auch sein beauftragter Anwalt Christian Schertz reagierte nun mit einem Statement: „Herr Zverev weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück. Die dem Strafbefehl allein zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigeerstatterin sind bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten des anerkannten Berliner Rechtsmediziners Prof. Dr. Tsokos, Charité Berlin, widerlegt.“
Zverevs Strafverteidiger Prof. Dr. Alfred Dierlamm und Katharina Dierlamm fügen an: „Das Verfahren ist skandalös, von einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein. Herr Zverev wird hiergegen mit allen Mitteln vorgehen.“
Zverev wird Körperverletzung vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zuvor eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5000 Euro beantragt. Zverev wird vorgeworfen, im Mai 2020 in Berlin eine Frau während eines Streits körperlich misshandelt zu haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Im Juli hatte Zverev beim Turnier in Hamburg erklärt: „Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen.“