Der Aufsehen erregende Fall mutmaßlicher Tierquälerei auf dem Anwesen von Reitsport-Legende Ludger Beerbaum scheint abgeschlossen.
RTL-Skandalvideo bei Reit-Legende Beerbaum: Jetzt ist der folgenschwere Fall abgeschlossen
Skandalclip: Fall Beerbaum beendet
Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat nach über einem Jahr das Verfahren gegen den viermaligen Olympiasieger Ludger Beerbaum eingestellt.
Die FN hatte besagtes Verfahren eingeleitet, nachdem mittels eines im Januar 2022 ausgestrahlten Beitrags der RTL-Sendung Extra der Beweis erbracht werden sollte, dass auf Beerbaums Anwesen in Riesenbeck das unerlaubte Barren zur Anwendung kommt.
Ludger Beerbaum wurde verbotene, qualvolle Methode vorgeworfen
Beim Barren handelt es sich um eine qualvolle Methode, einem Pferd das Springen über ein Hindernis beizubringen: Mit einer Stange wird dabei an die Vorderbeine des Tieres geschlagen, um es zu animieren, sie stärker anzuziehen.
Die Methode war 1990 in Verruf geraten, als Bilder ihrer Anwendung beim früheren Weltklasse-Reiter Paul Schockemöhle für eine Welle der Empörung gesorgt hatten. Als ähnlich umstrittene Alternative setzte sich das so genannte „Touchieren“ durch, bei die Beine des Pferdes nicht mehr geschlagen sollten, aber berührt werden durften.
Nach langen Diskussionen wurde auch diese Methode im Frühjahr 2022 verboten - die Aufregung um das Beerbaum-Enthüllungsvideo hatte den Stein ins Rollen gebracht. Beerbaum hatte sich verteidigt, dass auf seinem Anwesen nicht „gebarrt“ wurde, sondern die damals noch erlaubte Touchier-Methode vollzogen wurde.
FN: Kein Nachweis für „erhebliche“ Schmerzen
Die FN begründete das Ende der Ermittlungen nun: Es liege kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der betreffenden Videosequenz „erhebliche“ Schmerzen zugefügt wurden. Mit dieser Einschätzung liege die Disziplinarkommission auf einer Linie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster, die das dort anhängige Strafverfahren bereits im September 2022 eingestellt hatte.
Es habe sich um einen „rechtlich sehr schwierigen Fall gehandelt“, teilte die FN weiter mit: „Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt, und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war.“ Die Disziplinarkommission habe es sich in der Beurteilung dieser Frage „nicht leicht gemacht“, erklärte FN-Justiziarin Constanze Winter.
„Ich werte dies als einen klaren Freispruch“, sagte Beerbaum: „Das ganze Verfahren hat viel zu lange gedauert, und diese Entscheidung war absehbar.“
Beerbaum erholt sich derzeit in einem Krankenhaus in Doha von einem Oberschenkelbruch, den er bei einem Sturz vom Pferd zum Auftakt der Global Champions Tour am Wochenende erlitten hatte. Der Bruch wurde operativ versorgt, Beerbaum muss voraussichtlich noch eine Woche in der Klinik bleiben.
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Mit Sportinformationsdienst (SID)