Salto rückwärts im Kunstturnen: Nach einem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS ist der US-Turnerin Jordan Chiles ihre Bronzemedaille aus dem olympischen Boden-Wettbewerb von Paris aberkannt worden. Der CAS hatte einem Einspruch Rumäniens teilweise stattgegeben, am Sonntagnachmittag erkannte auch der Turn-Weltverband FIG die Entscheidung an.
Nächste Wende? Wirbel um Turnstar
Ana Barbosu aus Rumänien belegt damit Rang drei hinter der Brasilianerin Rebeca Andrade und US-Superstar Simone Biles. Chiles wurde wieder auf Rang fünf zurückversetzt. Diesen hatte sie als letzte Turnerin im Wettkampf mit 13,666 Punkten auch zunächst erreicht.
Chiles lag damit hinter den punktgleichen Rumäninnen Barbosu und Sanina Maneca-Voinea, die beide auf 13,700 Zähler gekommen waren - Barbosu wurde dabei per „Tiebreaker“ vor ihre Landsfrau platziert.
Kam der US-Antrag auf Überprüfung rechtzeitig?
Die US-Mannschaft beantragte allerdings eine Überprüfung der Note von Chiles bei den Kampfrichtern, die diese daraufhin auf 13,766 Punkte korrigierten. Die Rumänen legten Einspruch dagegen ein, weil der US-Antrag zur Überprüfung nicht in der dafür vorgesehen Frist von einer Minute eingereicht worden war. Wie der CAS urteilte, war der Antrag tatsächlich vier (!) Sekunden zu spät gekommen.
Nun hat sich der amerikanische Turnverband mit einem offiziellen erneut zu Wort gemeldet. Der Verband gibt an, den Antrag zur Überprüfung pünktlich und innerhalb der vorgeschrieben Frist eingereicht zu haben - nämlich nach 47 Sekunden.
In dem Schreiben bittet der Verband darum, das CAS-Urteil zu revidieren und Chiles‘ Bronzemedaille (13,766) wiederherzustellen.
„Die Grundlage für die CAS-Entscheidung vom Freitag, mit der die Anfrage abgelehnt wurde, lautete: Die Anfrage, die im Namen von Frau Jordan Chiles im Finale des Bodenturnens der Frauen eingereicht wurde, wurde nach Ablauf der Ein-Minuten-Frist gemäß Artikel 8.5 des Technischen Reglements 2024 der FIG gestellt und wird für wirkungslos erklärt“, heißt es in der Meldung weiter.
Ändert der Sportgerichtshof seine Entscheidung erneut?
„Das mit einem Zeitstempel versehene Videobeweismaterial, das USA Gymnastics am Sonntagabend vorlegte, zeigt, dass 47 Sekunden nach dem Aushang des Ergebnisses zum ersten Mal eine Anfrage am Anfragetisch gestellt wurde, gefolgt von einer zweiten Anfrage 55 Sekunden nach dem ursprünglichen Aushang des Ergebnisses“, behauptet das US-amerikanische Team.
Vorher hätte kein Videomaterial zur Verfügung gestanden, es wäre also nicht möglich gewesen, den Antrag früher einzureichen. Aber, ob der Internationale Sportgerichtshof CAS reagiert - oder seine Entscheidung gar erneut revidiert - bleibt abzuwarten.
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Mit Sport-Informations-Dienst (SID)