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Formel 1: Berufung? Geht der Fall Horner in die nächste Runde?

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Formel 1: Berufung? Geht der Fall Horner in die nächste Runde?

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Ultimatum im Fall Horner läuft ab

Nach der abgewiesenen Beschwerde der Mitarbeiterin im Fall Horner bietet sich die Chance auf Berufung. Der heutige Mittwoch stellt ein entscheidendes Datum dar.
Christian Horner (r.) mit Frau Geri Halliwell in Bahrain
Christian Horner (r.) mit Frau Geri Halliwell in Bahrain
© IMAGO/Motorsport Images
Nach der abgewiesenen Beschwerde der Mitarbeiterin im Fall Horner bietet sich die Chance auf Berufung. Der heutige Mittwoch stellt ein entscheidendes Datum dar.

Offiziell ist die Causa um Red-Bull-Teamchef Christian Horner, der einer ehemaligen Mitarbeiterin anzügliche Nachrichten gesendet haben soll, geklärt. Ein externer Anwalt, der beide Parteien befragt habe, kam zum Schluss, dass den Briten keine Schuld treffe.

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„Die unabhängige Untersuchung der gegen Christian Horner erhobenen Vorwürfe ist abgeschlossen. Red Bull kann bestätigen, dass die Beschwerde abgewiesen wurde“, hatte das Unternehmen kurz und knapp mitgeteilt. Allerdings gab es in der Mitteilung noch einen entscheidenden Satz, nämlich den Hinweis auf eine mögliche Berufung.

„Die beschwerende Partei hat das Recht, Berufung einzulegen“, hieß es - und wie die Zeitung Times berichtet, soll die Frist für eine Berufung am 6. März, ablaufen. Es wäre die letzte Möglichkeit der Klägerin, um das Urteil anzufechten. Legt die Frau, bei der es sich um Horners ehemalige Assistentin handeln soll, Einspruch ein, müsste Red Bull den Fall noch einmal vollständig aufrollen und erneut entscheiden.

Formel 1: Geht der Fall Horner vor ein Zivilgericht?

Außerdem soll es Zweifel an der Unabhängigkeit des eingeschalteten Anwalts geben und Red Bull sieht sich mit dem Vorwurf mangelnder Transparenz konfrontiert. Sowohl der künftige Motorenpartner Ford, als auch die Formel 1 und andere Teams sollen diese Position vertreten und Einsicht in den Prozess fordern.

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Falls die Ex-Mitarbeiterin die Berufungsfrist verstreichen ließe, muss das noch nicht das Ende des Streits bedeuten. Der Gang vor ein Zivilgericht stünde der Frau zu, dann wären die Vorwürfe eine Sache für die britische Justiz.