Nach dem Qualifying zum Großen Preis von Singapur wurden gegen Max Verstappen gleich drei Untersuchungen durchgeführt. Ergebnis: Der Führende der Fahrer-WM kam mit zwei Verwarnungen davon.
Verstappen-Strafe? FIA gesteht Fehler
Ein Fehler, wie Matteo Perini im Rahmen des Japan-GP an diesem Wochenende (im SPORT1-Liveticker) wohl zugab. Laut übereinstimmender Medienberichte bestätigte der Italiener, der nach Singapur auch in Japan als Rennkommissar für die Formel 1 im Einsatz ist, dass Verstappen wegen des Blockierens von Yuki Tsunoda mit einer Rückversetzung um drei Plätze in der Startaufstellung hätte bestraft werden müssen.
Mehrere Piloten hatten vor dem Treffen der Teammanager in Suzuka eine Klarstellung der FIA gefordert, da ähnliche Vergehen in der Vergangenheit härter bestraft worden seien. So stellte George Russell als Vorsitzender der Fahrervereinigung klar, dass es bei Bestrafungen keine Rolle spielen dürfe, „ob man die Meisterschaft anführt oder Letzter ist. Wenn man jemandem in die Quere kommt, sollte man dafür bestraft werden.“
Verstappen-Urteil kein Präzedenzfall für die Zukunft
Auch Pierre Gasly, beim Großen Preis von Spanien selbst mit einer Gridstrafe belegt, zeigte sich verwundert. „Vielleicht ist das jetzt erlaubt. Ich weiß es nicht, ich werde nachfragen“, sagte der Alpine-Pilot am Donnerstag zu Journalisten.
In Singapur hatten die Verantwortlichen die Verwarnung Verstappens damit begründet, dass die Kommunikation zwischen Fahrer und Box „mangelhaft war und der Fahrer erst informiert wurde, als Tsunoda schon neben ihm war“. In Monaco wurde Charles Leclerc jedoch trotz eines ähnlichen Vergehens mit einer Rückversetzung um drei Startplätze bestraft. Damals wurde von den Verantwortlichen ebenfalls festgestellt, dass die Box es versäumt hatte, den Fahrer rechtzeitig über Funk zu warnen.
Daher habe Perini in seinen Ausführungen auch betont, dass das falsche Verstappen-Urteil keine Auswirkungen auf Entscheidungen in der Zukunft haben solle. Nachlässigkeiten am Funk sollen auch in den kommenden Rennen nicht als mildernde Umstände gelten.