Kein Erfolg für Sebastian Vettel!
Urteil nach Vettel-Einspruch gefällt
Nachdem der Heppenheimer beim Großen Preis von Ungarn disqualifiziert wurde, weil nach der Zieldurchfahrt nicht mehr die geforderte Mindestmenge von einem Liter Sprit im Tank war, verlor er seinen zweiten Platz. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur Formel 1)
Ein Einspruch Aston Martins noch direkt im Anschluss an das Rennen wurde abgewiesen. Nun hat auch das Revisionsgericht den Einspruch abgelehnt, womit Vettel weiterhin disqualifiziert bleibt.
Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass Aston Martin keine neuen Beweise vorlegen konnte, die das Geschehen in einem signifikant anderen Licht erscheinen lassen würden.
Aston Martin erklärt fehlende Spritmenge mit Fehler in der Brennstoffzelle
Der Rennstall selbst hatte Daten vorgelegt, die in ihren Augen beweisen würden, dass ein Defekt im Kraftstoffsystem für die zu niedrige Spritmenge verantwortlich gewesen sei. Das Überdruckventil der Brennstoffzelle soll demnach als Hauptschuldiger ausgemacht worden sein.
Nach einem Druckverlust in der Brennstoffzelle sei nach den Angaben der Techniker Luft in diese gepumpt worden, wodurch unbeabsichtigt eine erhebliche Menge Treibstoff abgelassen wurde. Durch diesen Fehler sollen die Rennkommissare nach dem Rennen nur noch 0,3 Liter abzapfen haben können.
Für die FIA stellte dieser Umstand jedoch keine relevante Information in diesem Fall dar: “Für die Beurteilung der Frage, ob die 1-Liter-Grenze überschritten wurde oder nicht, ist es unerheblich, warum weniger als ein Liter vorhanden war.”
FIA sieht keine neuen, relevanten Argumente
Des Weiteren führte der Weltverband aus, dass es natürlich eine Reihe von Erklärungen geben könne, warum am Ende des Rennens nicht mehr genug Sprit im Tank sei. Allerdings liege es allein in der Verantwortung der Rennställe, “dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug zu jeder Zeit dem Reglement entspricht. Es ist kein Argument, zu behaupten, dass kein Leistungsvorteil erzielt wurde.”
Ein in den Augen der Rennkommissare relevantes Argument, um die Aufhebung der Disqualifikation zu entscheiden, wäre gewesen, wenn Aston Martin hätte nachweisen können, dass die erforderliche Menge im Tank gewesen sei. “Die Erklärung, warum diese Voraussetzung nicht erfüllt werden konnte, ist für die Entscheidung, ob ein Regelverstoß vorliegt, nicht relevant.”
Auf FIA-Seite nahmen wie in einem Revisionsverfahren üblich die gleichen Kommissare wie in Ungarn teil: Gerd Ennser, Matteo Perini, der lokale Kommissar Lajos Herczeg sowie Ex-Formel-1-Pilot Vitantonio Liuzzi.
Für Aston Martin war unter anderem Teammanager Martin Andy Stevenson zur Stelle.
Nun bleibt Vettel und seinem Rennstall noch das Mittel des Berufungsverfahrens, um die Disqualifikation doch noch aufzuheben. Ein Termin für diese Verhandlung steht noch nicht fest.