Der Deutsche Olympische Sportbund steht dem zweiten Entwurf des geplanten Sportfördergesetzes deutlich wohlwollender gegenüber als der kritisierten Erstfassung. „Wir begrüßen die Entwicklung, sie geht in die richtige Richtung“, sagte der DOSB-Vorsitzende Torsten Burmester der Sportschau: „Die Kritikpunkte, die wir im März geäußert haben, sind nun berücksichtigt.“ Gerade nach dem schwachen deutschen Olympia-Abschneiden war die Sportförderung wieder in den Fokus gerückt.
DOSB sieht Fortschritte beim Sportfördergesetz
Der zweite Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, der derzeit den 101 DOSB-Mitgliedsverbänden vorliegt, kommt dem Sportbund in zwei zentralen Punkten entgegen. In Sachen Reduzierung des bürokratischen Aufwands seien laut Burmester "wesentliche Fortschritte gemacht worden". Die Vergabe der Mittel sei deutlich flexibler geregelt, zudem könnten die Verbände längerfristig statt nur jährlich planen.
Weiterhin sei nun die Macht der neu zu gründenden Agentur für Leistungssport, welche die Fördermittel verteilen soll, nicht mehr so weitreichend wie noch im ersten Entwurf. Dies sei eine "deutliche Annäherung an unsere Forderungen". Das Vetorecht des vom BMI gestellten Stiftungsratsvorsitzenden sei gestrichen worden, der Stiftungsrat wäre nun an die Entscheidungen des Sportfachbeirats gebunden.
Nicht festgelegt ist im Sportfördergesetz die Mindestsumme, mit welcher der Bund den Spitzensport künftig fördert. Unabhängig vom Sportfördergesetz hat die Bundesregierung im Etatentwurf für 2025 eine Erhöhung der Mittel für die Spitzensportförderung von 283 Millionen auf 331 Millionen Euro vorgesehen.
Den ersten Entwurf des Gesetzes hatte DOSB-Präsident Thomas Weikert noch als "für den gesamten organisierten Sport in Deutschland nicht akzeptabel" bezeichnet.