Schach-Großmeister Hans Niemann (USA) hat im Streit um Betrugsvorwürfe Weltmeister Magnus Carlsen (Norwegen) verklagt.
Niemann-Klage: Das sagt Carlsen-Seite
Der 19-Jährige reichte am Donnerstag bei einem Bundesgericht in Missouri eine Zivilklage ein. Darin fordert Niemann von Carlsen, der Online-Plattform chess.com und weiteren Akteuren insgesamt 100 Millionen Dollar (rund 102 Millionen Euro) Schadenersatz. (Bericht: Schach-Zoff eine große Verschwörung?)
Niemann beschuldigt die Angeklagten der Verleumdung und der geheimen Absprache, um seinen Ruf und seinen Lebensunterhalt zu zerstören. Ihre Behauptungen hätten „seine bemerkenswerte Karriere im Keim zerstört und sein Leben ruiniert“, schreiben Niemanns Anwälte in der von der französischen Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Klageschrift.
Carlsens Seite scheint von dieser Entwicklung jedoch nicht sonderlich beunruhigt zu sein. Dessen Anwalt Craig Reiser erklärte im Gespräch mit dem Wall Street Journal, dass der Anspruch rechtlich unbegründet sei. „Hans Niemann hat zugegeben, dass er betrogen hat, und seine Klage ist nichts anderes als ein Versuch, die Schuld auf andere abzuwälzen.“ Niemann selbst wollte sich dazu auf Nachfrage des Wall Street Journals nicht äußern.
Beim US-Newsportal Axios wurde Reiser noch deutlicher. „Wir werden uns energisch gegen die Anschuldigungen zur Wehr setzen. Die Anschuldigungen sind komplett haltlos.“
Carlsen mit Vorwürfen
Niemann wurde von zahlreichen Wettkämpfen ausgeschlossen und "kann keine Anstellung als Schachlehrer in seriösen Schulen mehr erhalten", versicherten sie.
Carlsen hatte Ende September erstmals konkrete Betrugsvorwürfe gegen Niemann geäußert. Zuvor war der Norweger im Rahmen eines hochkarätig besetzten Onlineturniers auf Niemann getroffen und hatte die Partie nach einem Zug kommentarlos beendet. (Bericht: Schach-Eklat bizarres Missverständnis?)
Niemann hat zugegeben, im Alter von 16 Jahren bei virtuellen Turnieren zweimal betrogen zu haben. Der Weltschachverband (FIDE) hatte am 29. September eine Untersuchung eingeleitet, um den Fall aufzuklären.