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Deutscher Bundestag beschließt Anti-Doping-Gesetz

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Deutscher Bundestag beschließt Anti-Doping-Gesetz

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Anti-Doping-Gesetz verabschiedet

Sportler, die des Dopingsmissbrauchs überführt werden, können in Zukunft in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Ein entsprechendes Gesetz ist verabschiedet.
Doping: 234 Festnahmen bei bislang größter Anti-Doping-Razzia, Im Rahmen einer Razzia wurden auch Urin- und Blutproben gesammelt
Doping: 234 Festnahmen bei bislang größter Anti-Doping-Razzia, Im Rahmen einer Razzia wurden auch Urin- und Blutproben gesammelt
© Getty Images
Sportler, die des Dopingsmissbrauchs überführt werden, können in Zukunft in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Ein entsprechendes Gesetz ist verabschiedet.

Der deutsche Bundestag hat nach jahrelangem Ringen ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz verabschiedet. Mit den Stimmen der Großen Koalition beschloss das Parlament am Freitag einen entsprechenden Entwurf, der unter anderem erstmals strafrechtliche Sanktionen für dopende Sportler vorsieht.

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Dem gemeinsam von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeiteten Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen, dies gilt jedoch nur als Formsache. In Kraft treten soll es Anfang 2016. Vorgesehen sind darin auch Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für überführte Dopingsünder. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

"Das ist ein sportpolitisch historischer Tag. Der Kampf gegen Doping wird zu einem Fall für den Staatsanwalt. Gerade mit Blick auf die aktuelle Lage in Russland scheint das Problem nicht kleiner, sondern größer zu werden", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): "Chancengleichheit bekommt man nicht durch Nachsicht. Wir müssen den Teufelskreis aus Doping und Betrug stoppen. Dieses Gesetz wird den Sport sauberer machen."

In den vergangenen Monaten hatte es immer wieder Kritik an dem Entwurf gegeben. Unter anderem auch von Sportlern, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Athletenkommission des DOSB und vom Deutschen Anwaltsverein. In einigen Punkten wurde der Entwurf deswegen noch entschärft.