Es war eine Aufsehen erregender Wrestling-Rechtsstreit - aber letztlich blieb er folgenlos.
Warum die Kopfverletzungs-Klage gegen WWE scheiterte
Über 50 ehemalige Angestellte des Marktführers WWE - Wrestlerinnen und Wrestler, zwei Ringrichter (Dave und Earl Hebner), ein Manager (Slick) - hatten im Juli 2016 vor einem Gericht in Connecticut eine Massenklage gegen ihren Ex-Arbeitgeber eingereicht. Der Vorwurf: Er sei verantwortlich für schwere Kopfverletzungen, die sie in ihrer Karriere erlitten hätten.
Es ging um die Langzeitschäden, die durch wiederholte Gehirnerschütterungen ausgelöst werden, insbesondere um die Demenzkrankheit CTE (chronisch traumatische Enzephalopathie) - und war ein Kapitel der "Concussion Crisis", die auch NFL, NHL und andere Sportarten in Atem hielt.
Inzwischen ist jedoch klar: Das Beben, das dieser Rechtsstreit hätte auslösen können, ist ausgeblieben. Nachdem die Klage im September 2018 in erster Instanz vollumfänglich abgewiesen wurde, sind die Ex-Stars und ihr Anwalt Konstanine Kyros nun auch in der Berufung gescheitert.
Prominente Kläger aus der WWE-Vergangenheit
Die Vorwürfe, die Kyros erhoben hatte, waren schwerwiegend: "WWE hat gegenüber ihren früheren Wrestlern alles in ihrer Macht Stehende getan, um abzustreiten, zu vertuschen und Aufmerksamkeit davon abzulenken, dass diese Krankheit existiert", hieß es in der 214 Seiten langen Klageschrift.
Hauptkläger war Joe Laurinaitis, legendär geworden als Road Warrior Animal. Er hielt WWE unter anderem vor, vier schwere Gehirnerschütterungen, die er im Lauf seiner Karriere erlitten hätte, nicht oder nicht ausreichend behandelt zu haben.
Auch die meisten anderen Kläger sind Stars der achtziger und neunziger Jahre, unter ihnen die mittlerweile verstorbenen "Superfly" Jimmy Snuka, King Kong Bundy und Kamala sowie Paul Orndorff - einst an der Seite von "Rowdy" Roddy Piper erster WrestleMania-Gegner von Hulk Hogan, Marty Jannetty, Ahmed Johnson, Demolition Ax und Smash, der Berzerker, der Barbarian und der Warlord.
Aus der jüngeren Vergangenheit kamen die mittlerweile ebenfalls verstorbene Ashley Massaro, Chavo Guerrero (zusammen mit dem inzwischen ebenfalls verstorbenen Vater Chavo Sr.), Muhammad Hassan, Mark Jindrak, Johnny Stamboli und Jon Heidenreich hinzu. Auch die Hinterbliebenen der vor allem für ihre Zeit bei der Liga ECW bekannten Axl Rotten und Balls Mahoney schlossen sich an. Sie alle waren bei WWE aktiv, bevor die Liga das besondere Risiko schwerer Kopfverletzungen anerkannte und mit der Einführung von Gehirnerschütterungs-Tests und anderen Maßnahmen gegensteuerte.
Anwalt Konstantine Kyros argumentierte zweifelhaft
Ihr Vertreter Kyros, der schon zwei ähnliche Klagen gegen WWE angestrengt hatte, erwies sich letztlich als schlechte Wahl für seine Mandaten. Richterin Vanessa Bryant warf Kyros nach der Abweisung der Klage vor, sein "wiederholtes Scheitern daran, sich an klare, unzweideutige Regeln zu halten", hätte "viel Zeit und viele Ressourcen des Gerichts und der beklagten Partei verschwendet".
Das Problem, an dem bereits die vergangenen Klagen gescheitert waren: Zwar ist unstrittig, dass die gesundheitlichen Probleme der Betroffenen Folge ihres Wrestlerlebens und der Aktionen sind, die sie eingesteckt haben - Aktionen, bei denen sie auf dem Kopf landeten, ungebremste Stuhlschläge gegen den Schädel (die WWE mittlerweile nicht mehr zulässt), chronische Belastung durch hunderte Matches pro Jahr.
Ob WWE aber tatsächlich haftbar dafür ist, entscheidet sich an der Frage, ob sie tatsächlich Rechtsverletzungen begangen hat, etwa durch Täuschung oder Nötigung ihrer Angestellten oder grobe Fahrlässigkeit.
Kyros gelang dieser Nachweis zum wiederholten Mal nicht - und er schwächte seine Argumentation auch durch teils offensichtlich unsinnige Behauptungen und Tatsachenverdrehungen. Ein Beispiel: In der Klageschrift von 2016 fand sich der Hinweis, Axl Rotten habe "während seiner WWE-Karriere zahlreiche und wiederholte Kopfverletzungen erlitten". Rottens WWE-Karriere bestand aus zwei Matches.
Die zuständigen Richter warfen der Klägerpartei im Wesentlichen immer wieder vor, dass ihre gesundheitlichen Probleme Folgen ihres Berufsrisikos seien. Ein weiterer Knackpunkt, der die Klage letztlich hinfällig machte, unabhängig von den weiteren Streitpunkten: die Verjährungsfrist von sechs Jahren.
Was die Niederlage für Anwalt Kyros noch schmerzhafter macht: Er bleibt auf den angeblich im sechsstelligen Bereich liegenden Verfahrenskosten sitzen.