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Premier League: Neues Gesetz könnte Manchester City erschüttern

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Premier League: Neues Gesetz könnte Manchester City erschüttern

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Das Ende der Scheich-Ära bei City?

Ein Gesetz könnte den Besitz von englischen Fußballklubs durch ausländische Staaten verbieten. Manchester City und Newcastle United müssten sich im schlimmsten Fall neue Eigentümer suchen.
Manchester City befindet sich mit fünf Niederlagen in Folge aktuell in der schwächsten Phase unter Pep Guardiola. Der Katalane ist allerdings von einer Wende überzeugt, wenn die Verletzten zurückkommen.
Ein Gesetz könnte den Besitz von englischen Fußballklubs durch ausländische Staaten verbieten. Manchester City und Newcastle United müssten sich im schlimmsten Fall neue Eigentümer suchen.

Revolutioniert ein Gesetz die Premier League? Wie die Times berichtet, wird in England derzeit ein Gesetz diskutiert, das den Besitz von Fußballklubs durch ausländische Staaten verbieten würde. Mit Manchester City und Newcastle United wären die Auswirkungen auch in der obersten Spielklasse zu spüren.

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Dem Bericht zufolge soll der Labour-Abgeordnete Lord Bassam aus Brighton jenen Vorschlag als Änderungsantrag zur „Football Governance Bill“ eingebracht haben. Dieses Gesetz zielt darauf ab, eine unabhängige Regulierungsbehörde für den englischen Fußball zu schaffen.

Die Chancen für den Erfolg des Änderungsantrags stehen laut der Times jedoch eher schlecht. Sowohl der Entwurf des Gesetzes als auch der Änderungsantrag werden in den kommenden Wochen im Oberhaus weiter diskutiert.

Gesetzentwurf bedroht Manchester City und Newcastle United

Hintergrund des Vorschlags sind die aktuellen Eigentümerstrukturen bei einigen Vereinen. Manchester City gehört seit 2008 Scheich Mansour, dem Vizepräsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate. Newcastle steht seit 2021 unter der Kontrolle des saudi-arabischen Public Investment Fund, dessen Vorsitzender Kronprinz Mohammed bin Salman ist.

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Sollte der Änderungsantrag angenommen werden, müssten die betroffenen Klubs wohl neue Eigentümer finden, um eine Lizenz von der geplanten Regulierungsbehörde zu erhalten.