Witz-Strafe für den FC Barcelona im Streitfall Antoine Griezmann!
Griezmann: Witz-Strafe für Barca
Weil die Katalanen den Wechsel des von Atlético Madrid gekommenen französischen Weltmeisters schon vorab eingetütet hatten, seine Ausstiegsklausel aber erst nach Reduzierung auf 120 Millionen Euro zogen, hat das Wettbewerbskomitee Barca zu einer Geldstrafe von "satten" 300 Euro verdonnert (kein Tippfehler).
Unter dem Strich hat Barca also immer noch 79.999.700 Euro gespart.
Alternativ zur Geldstrafe war noch ein Geisterspiel für die Katalanen im heimischem Camp Nou im Gespräch.
Wirbel um Griezmann-Transfer zu Barca
Beide Klubs hatten sich einen wochenlangen Hickhack geleistet. Griezmann war im Juli letztendlich für 120 Millionen Euro zu Barca gewechselt.
Atlético forderte jedoch einen Nachschlag von 80 Millionen Euro, da es "offensichtlich" sei, "dass die Vereinbarung zwischen dem Spieler und dem FC Barcelona geschlossen wurde, bevor die Ausstiegsklausel von 200 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro gesenkt wurde", wie es hieß.
Laut Verband konnte der Vorwurf aber nicht nachgewiesen werden, Barca habe sich keinen gröberen Verstoß gegen die Richtlinien erlaubt, hieß es.
Das Wettbewerbskomitee erklärte, es könne nicht bewiesen werden, dass der Franzose vor dem Stichtag einen Vertrag unterschrieben habe. Man wisse aber, dass bereits im Mai Verhandlungen stattgefunden haben.
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Atlético hatte eine deutlich härtere Bestrafung erwartet. Im Vorfeld des Urteils war von einer Stadionsperre oder von einer sehr hohen Geldstrafe für die Katalanen die Rede gewesen.
Eigenwillige Begründung für geringe Strafe
In einem Statement fand die Liga eine recht eigenwillige Begründung für die niedrige Strafe.
"Dem Komitee ist bewusst, dass eine Geldstrafe von 300 Euro, abgesehen von der symbolischen Bedeutung, nicht dazu führen wird, dass der bestrafte Klub oder andere Vereine in der selben Situation sich in Zukunft an die Regeln halten werden", hieß es in der Mitteilung.
Dies sei jedoch "kein ausreichender Grund für das Komitee, sich für eine andere Sanktion zu entscheiden - in etwa das vorgeschlagene Geisterspiel - da diese für Verstöße anderer Art vorgesehen sind".