Mike van Beijnen ist Niederländer und damit Landsmann von Virgil van Dijk, außerdem sind beide in der Verteidigung zu Hause. Damit hat es sich aber auch schon wieder mit den Gemeinsamkeiten der beiden.
Das steckt hinter Spaniens Klauseln
Während van Dijk mit einer Ablöse von 84,65 Millionen Euro der teuerste Abwehrspieler der Welt ist und beim FC Liverpool eine grandiose Saison hinter sich hat, spielte van Beijnen bislang bei der zweiten Mannschaft von NAC Breda.
Zuvor versuchte es das 20 Jahre alte Talent bei Willem II, sechs Monate lang war er sogar vereinslos. In der kommenden Saison läuft der Sohn von Ali Dursun, Berater von Barca-Neuzugang Frenkie de Jong, für die zweite Mannschaft des FC Barcelona auf.
Van Beijnen unterschrieb einen Zweijahres-Vertrag bei den Katalanen, im Kontrakt ist wie in Spanien üblich eine Ausstiegsklausel festgeschrieben. Diese beträgt 100 Millionen Euro, das unbekannte Talent würde bei einem Verkauf also zum teuersten Verteidiger der Welt - noch vor van Dijk.
Natürlich wird kein Klub der Welt diese Summe für den Rechtsverteidiger zahlen, dennoch überrascht die Vorgehensweise Barcas nicht unbedingt.
1 Milliarde Euro für Benzema
Im spanischen Arbeitsrecht ist verankert, dass Arbeitnehmer - also auch Profifußballer - jederzeit aus einem Arbeitsverhältnis austreten können. Diese Regelung wird durch eine Ausstiegsklausel gewahrt, die im spanischen Fußball Pflicht ist. Zieht ein Spieler seine Klausel, muss er das Geld beim spanischen Verband LFP hinterlegen und kauft sich dadurch frei.
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Auch in Portugal müssen Ausstiegsklauseln in Verträgen verankert werden, diese Regelung nutzten Benfica Lissabon und der FC Porto bereits vor einigen Jahren gewinnbringend. Die portugiesischen Topklubs verpflichteten südamerikanische Talente günstig und statteten diese mit hohen Ausstiegsklauseln aus. Die Youngster entwickelten sich nach ihrer Verpflichtung häufig vielversprechend und wurden lukrativ nach Spanien oder England weiterverkauft.
Bekannte Beispiele dieser Praxis sind Angel Di María, Deco, Radamel Falcao oder Diego Costa. Auch Joao Félix, der aus der Jugend des FC Porto kam und jüngst für 126 Millionen Euro zu Atlético Madrid gewechselt ist, hatte eine entsprechende Ausstiegsklausel im Vertrag.
Die spanischen Topklubs kopierten diese Strategie und nutzten die im Arbeitsrecht nicht näher aufgeführte Möglichkeit, ab welcher Summe Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln können. So kamen teilweise abenteuerliche Ausstiegsklauseln zustande: Karim Benzema darf für 1 Milliarde (!) Euro gehen, bei Lionel Messi und Isco liegt die Klausel bei 700 Millionen Euro, Marco Asensio oder Gerard Piqué wären "schon" für 500 Millionen zu haben. Nun folgt Antoine Griezmann mit 800 Millionen.
Klauseln sprechen gegen FIFA-Richtlinien
Als der FC Barcelona im Juli 2013 ein damals 21 Jahre junges Talent namens Neymar aus Brasilien verpflichtete, war an solche Summen noch nicht zu denken. Barca dachte sich also die damals undenkbare fixe Ablösesumme von 222 Millionen Euro aus - und flog damit vier Jahre später böse auf die Nase. Paris Saint-Germain zahlte die Klausel für Neymar und machte diesen zum teuersten Fußballer der Welt - ohne dass die Katalanen sich dagegen wehren konnten.
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Theoretisch widerspricht diese Regel den FIFA-Richtlinien: Diese besagen, dass über den Verein der Kontakt zu einem Spieler gesucht werden muss. Zieht ein Verein die Klausel, sind keine Verhandlungen mit dem Klub nötig, lediglich der Spieler müsse sein Okay geben und sich freikaufen.
Da die Entschädigung jedoch meist hoch genug ist und der Spieler sowieso gehen möchte, ist eine Art Stillschweigeabkommen zum Normalfall geworden - zumal finanzschwächere Vereine dank der fixen Reglementierungen die Chance auf viel Geld wittern.
Barca will Konkurrenz abschrecken
Um einen zweiten Fall Neymar zu verhindern, schraubten die Katalanen die Ausstiegsklauseln in ihren Verträgen in den vergangenen Jahren deutlich nach oben, um die Konkurrenz abzuschrecken. Mike van Beijnen hat so zwar theoretisch die Möglichkeit, den Klub dank seiner Klausel zu wechseln - praktisch liegt die Wahrscheinlichkeit jedoch bei 0 Prozent.
Allerdings verhandeln manche Profis auch durchaus realistische Klauseln in ihre Verträge. So ließ sich Javi Martinez vom als harten Verhandlungspartner bekannten Athletic Bilbao zusichern, für 40 Millionen Euro aus seinem Kontrakt aussteigen zu können. Da der FC Bayern in den Verhandlungen mit den Basken auf Granit biss, sicherte sich der Deutsche Meister 2012 Martinez dank seiner Klausel.
In Deutschland sind Ausstiegsklauseln hingegen nicht vom Arbeitsrecht vorgeschrieben, von Spielerseite werden sie aber als gern genutztes Mittel häufig in Verträge eingebaut.
Frankreich verbietet Ausstiegsklauseln
"Der einzige Nachteil bei Ausstiegsklauseln ist, dass sie immer schnell an andere Vereine herangetragen werden", erklärte der ehemalige Schalker Sportvorstand Christian Heidel schon vor Jahren.
In Frankreich sind Klauseln in Verträgen sogar komplett verboten. In England wird eine ähnliche Regelung wie in Deutschland angewandt, die vor einem Jahr einem Spieler des FC Southampton zugute kam. Der FC Liverpool zog die Klausel für den Niederländer Virgil van Dijk und machte diesen zum teuersten Abwehrspieler der Welt.