Torhüter Marius Gersbeck vom Zweitligisten Hertha BSC muss nach seiner körperlichen Auseinandersetzung im Trainingslager nicht ins Gefängnis.
Urteil im Gersbeck-Prozess gefallen
Vor dem Landgericht Salzburg wurde das Verfahren gegen den 28-Jährigen am Donnerstag unter der Voraussetzung der Zahlung einer Geldstrafe von 40.000 Euro eingestellt. Dieses Prinzip der „Diversion“ ist im österreichischen Recht verankert.
Hertha-Schlussmann wurde wegen Körperverletzung angeklagt
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte den Schlussmann wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit besitzt, innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel einzubringen. Derweil hatte sich Gersbeck bereits im Vorfeld mit dem Opfer außergerichtlich geeinigt.
Gersbeck war zur Last gelegt worden, am 16. Juli im Trainingslager in Zell am See/Österreich einer anderen Person Faustschläge und Tritte verpasst und damit eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom herbeigeführt zu haben.
Wie es für Gersbeck nun bei Hertha weitergeht, ist unklar. "Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden", teilte Thomas E. Herrich, Geschäftsführer von Hertha BSC, mit.
Gersbeck war im Sommer erst vom Karlsruher SC zu seinem Jugendklub Hertha zurückgekehrt.