Aufatmen beim FC Emmen!
Werbung für Sexspielzeug erlaubt
Der Klub aus der Eredivisie darf nun doch für Sexspielzeug werben.
Nachdem der niederländische Verband KNVB zuletzt verboten hatte, dass Emmen auf der Brust für die Firma EasyToys wirbt, haben sich Klub und Verband nun auf eine Einigung verständigt.
Allerdings gilt diese Vereinbarung zunächst nur für die kommende Saison. Sollte es bei weiteren Prüfungen aber keine Einwände geben, könnte die Zusammenarbeit mit dem Hauptsponsor doch auf die geplanten drei Jahre ausgeweitet werden.
Verband bedauert die Situation
"Wir hatten ein gutes Gespräch mit dem Vorstand des FC Emmen und EasyToys", sagte Jean-Paul Decossaux, kaufmännischer Direktor des KNVB.
"Wir bedauern die zuvor entstandene Situation und schätzen die Flexibilität von Klub und Sponsor durch die Anpassung der Dauer des Sponsorenvertrags", ergänzte er.
Sollte sich aber herausstellen, "dass dieser Vertrag gegen das Gesetz oder den niederländischen Werbekodex verstößt, wird dieser selbstverständlich angepasst."
Hauptsponsor wundert prüde Haltung
Zuvor hatte der Klub "erstaunt und verärgert" auf das Verbot der Zulassung des Deals mit der Firma EasyToys als Hauptsponsor reagiert.
EasyToys kritisierte die nach eigener Meinung zu prüde Haltung des Verbandes. "Die Tatsache, dass Erotik und Sexualität für manche immer noch unangenehme Themen sind, geht aus der Entscheidung des KNVB erneut hervor", hieß es in einer Mitteilung. Emmen, das am ersten Spieltag ohne Sponsor auf der Brust aufgelaufen war, soll durch das Verbot Einnahmen von über 500.000 Euro verloren gehen.
Homburg sorgt mit Kondom-Werbung für Aufsehen
In Deutschland hatte der FC Homburg in einem ähnlichen Fall Ende der 1980er Jahre für Aufsehen gesorgt. Die Saarländer wollten für den Kondomhersteller London Werbung machen, was dem DFB überhaupt nicht gefiel - der Verband drohte mit Punktabzug und verhängte eine Geldstrafe.
Die Saarländer traten dann zeitweilig in ihren grün-weißen Trikots an, auf denen der Werbeschriftzug mit einem schwarzen Balken abgeklebt war. Das Landgericht Frankfurt/Main entschied dann aber im Februar 1989, dass die Werbung für Kondome nicht gegen Sitte und Moral verstoße.