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Frauen-BL: Leverkusen wehrt sich gegen Spielwiederholung

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Frauen-BL: Leverkusen wehrt sich gegen Spielwiederholung

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Spielwiederholung: Bayer wehrt sich

Nun muss das Sportgericht entscheiden: Frauenfußball-Bundesligist Bayer Leverkusen legt Einspruch gegen die Neuansetzung des Spiels beim SC Freiburg ein.
Die TSG Hoffenheim hat in der Frauenfußball-Bundesliga als letzte Mannschaft den Titelverteidiger und Spitzenreiter Bayern München schon nach zwei Runden ziehen lassen müssen. Die SC Freiburg rückte hingegen durch seinen ersten Sieg in die obere Tabellenhälfte vor.
Nun muss das Sportgericht entscheiden: Frauenfußball-Bundesligist Bayer Leverkusen legt Einspruch gegen die Neuansetzung des Spiels beim SC Freiburg ein.

Der Frauenfußball-Bundesligist Bayer Leverkusen hat Einspruch gegen die Neuansetzung des Spiels beim SC Freiburg eingelegt. Einen Tag nach dem Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Wertung der Begegnung aufzuheben, ging der Klub fristgerecht in Berufung. Das Sportgericht wird nun über das weitere Prozedere entscheiden.

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Auslöser des Verfahrens ist ein Elfmeter in der 88. Minute. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte. Laut dem Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch.

„Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, ‚wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat‘. Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet“, hieß es.