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Causa Rüdiger: Verfahren eingestellt

Im März stellen Antonio Rüdiger und der DFB nach einem Instagram-Post des Journalisten Julian Reichelt Strafanzeige. Nun wird der Fall zu den Akten gelegt.
Antonio Rüdiger bestritt bislang 74 Länderspiele
Antonio Rüdiger bestritt bislang 74 Länderspiele
© IMAGO/pepphoto
SID
SID
Im März stellen Antonio Rüdiger und der DFB nach einem Instagram-Post des Journalisten Julian Reichelt Strafanzeige. Nun wird der Fall zu den Akten gelegt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten Julian Reichelt eingestellt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Nationalspieler Antonio Rüdiger hatten Strafanzeige gegen Reichelt gestellt, es ging um den Vorwurf der Volksverhetzung und Beleidigung. Der DFB bestätigte am Freitag die Einstellung des Verfahrens, wollte sich darüber hinaus allerdings nicht äußern.

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Rüdiger hatte Reichelt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, zudem meldete der DFB den Fall bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Rüdiger fühlte sich für ein Instagram-Foto verunglimpft, das er zum Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan bei Instagram gepostet hatte. Darauf kniet der 31-Jährige in weißem Gewand auf einem Gebetsteppich und hält den rechten Zeigefinger nach oben.

Reichelt, ehemaliger Chefredakteur der Bild-Zeitung und inzwischen Leiter des Portals Nius, hatte dies als „Islamistengruß“ gewertet.

„Durch die zwei verfahrensgegenständlichen Posts des Beschuldigten auf der Internetplattform X (vormals Twitter) vom 23.03.2024 und vom 24.03.2024 wurde kein Straftatbestand verwirklicht“, teilte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner auf SID-Anfrage mit.

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Staatsanwaltschaft begründet Urteil

Es liege weder Volksverhetzung noch eine „Strafbarkeit wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede oder Verleumdung“ vor „Die Posts stellen keine Tatsachenbehauptungen, sondern – wie sich aus dem Gesamtkontext ergibt – bloße Werturteile dar. In Hinblick auf die Auslegungsfähigkeit der Äußerungen und in Abwägung mit der Freiheit der Meinungsäußerung kann aber auch insoweit kein hinreichender Tatverdacht, der Voraussetzung für eine Anklageerhebung wäre, bejaht werden.“

Rüdiger hatte sich folgendermaßen geäußert: „Bei der Geste, die ich verwendet habe, handelt es sich um den sogenannten Tauhid-Finger. Dieser gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Die Geste ist unter Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet und wurde (...) auch vom Bundesinnenministerium als unproblematisch eingeordnet.“

Er lasse sich nicht „beleidigen und als Islamist verunglimpfen“. Reichelt bezeichnete die Verfahrenseinstellung als „Sieg für die Meinungsfreiheit“.