Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gesprochen, das die Zukunft des europäischen Fußballs verändern dürfte.
Fußball-Beben! Schock für die UEFA
Das Gericht gab nach einem 17-monatigen Verfahren Grünes Licht für die Gründung der Super League und stellte fest, dass die Vorschriften der FIFA und der UEFA über die vorherige Genehmigung von Vereinswettbewerben dem europäischen Recht widersprechen.
Die Regeln der internationalen Verbände verstoßen demnach gegen europäisches Wettbewerbsrecht und stellen einen Machtmissbrauch dar. Demnach sei die Androhung von Sanktionen bis hin zum Wettbewerbsausschluss vonseiten der UEFA oder FIFA nicht rechtskonform.
Ein Ausschluss von Madrids Antonio Rüdiger oder Barcelonas Marc-Andre ter Stegen für EM oder WM? Damit unmöglich! Die Position der Verbände wurde geschwächt.
„Die Regeln der FIFA und der UEFA, die jedes Projekt für einen neuen Vereinsfußballwettbewerb wie die Super League von ihrer vorherigen Genehmigung abhängig machen und den Vereinen und Spielern unter Androhung von Sanktionen verbieten, daran teilzunehmen, sind rechtswidrig“, heißt es.
Agentur A22: „Wir haben das Recht auf Wettbewerb gewonnen“
Die Sportmarketingagentur, die die Super League um die beiden letzten Befürworter FC Barcelona und Real Madrid vertritt, feiert die Entscheidung als Befreiung des Fußballs. „Wir haben das Recht auf Wettbewerb gewonnen. Das UEFA-Monopol ist beendet. Der Fußball ist FREI. Die Vereine müssen keine Sanktionen mehr fürchten UND können ihre Zukunft nun selbst bestimmen“, kommentierte A22-Geschäftsführer Bernd Reichart die Entscheidung des EuGH auf X.
Für 12 Uhr kündigte die Agentur eine Pressekonferenz an, auf der sie ihren neuen Vorschlag für den europäischen Klub-Fußball präsentieren will. Reichart hatte sich bereits an die Fans gerichtet und behauptet: „Unser Vorschlag sieht vor, dass alle Spiele der Super League kostenlos gezeigt werden.“ Außerdem seien Einnahmen und Solidaritätszahlungen für die Vereine garantiert.
Das Urteil steht damit im Gegensatz zum Schlussantrag des Generalanwalts Athanasios Rantos. Dieser hatte beinhaltet, dass die Super League ihren eigenen Betrieb grundsätzlich starten dürfe, aber keine gleichzeitige Teilnahme an den Wettbewerben der Verbände ohne deren Zustimmung einfordern könne. Diesen zweiten Teil kippten die 15 Richter der Großen Kammer am Donnerstag und machten den Treibern Hoffnung.
Schwerer Schlag für UEFA
Das Urteil des EuGH schreibt per se noch keine Einführung eines neuen Wettbewerbs vor. „Das bedeutet nicht, dass ein Wettbewerb wie die Super League unbedingt zugelassen werden muss“, hieß es in der Erklärung des Gerichtshofs, der über dieses Projekt an sich gar nicht geurteilt hat.
Dennoch ist das Urteil für die UEFA und deren oberstes Gremium, das UEFA-Exekutivkomitee um die beiden deutschen Vertreter Karl-Heinz Rummenigge und Hans-Joachim Watzke, ein schwerer Schlag. Rummenigge hatte sich noch am Tag zuvor zuversichtlich geäußert, dass das Gericht im Sinne der UEFA entscheidet.
Aber selbst wenn die höchste europäische Rechtsinstanz den Fußball-Wettbewerb genehmige, „würde das nicht weit führen“, hatte der 68-Jährige der Gazzetta dello Sport gesagt: „Vor 30 Jahren hätte das System die Neuerung begrüßt, heute ist es anders. Die Engländer, Deutschen und Franzosen würden niemals mitmachen.“
Er glaube auch, „dass die Italiener und die Spanier nicht mitmachen würden, es sei denn, es gibt einen Präsidenten, der daran denkt, ins Bett zu gehen und am nächsten Tag mit Gold bedeckt aufzuwachen“, führte das Mitglied des UEFA-Exko aus. Ein klarer Seitenhieb auf Reals Präsidenten Florentino Perez: „Real Madrid und Barcelona könnten das Turnier veranstalten.“
Sieg für Barcelona und Real Madrid
Die Treiber einer Super League hatten nach der krachend gescheiterten Gründung im April 2021 gegen die unlautere Monopolstellung von UEFA und FIFA geklagt, ein Madrider Gericht übergab den Fall an den EuGH. Die Sportmarketingagentur A22, hinter der die verbliebenen Befürworter Real Madrid und FC Barcelona stehen, hatte sich der Klage angeschlossen und einen erneuten Vorstoß mit verändertem Konzept gewagt.
Da es in der Auseinandersetzung nicht nur um kartellrechtliche Fragen geht, könnte nun in einem anderen Bereich eine Gegenklage von UEFA und FIFA folgen.
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mit Sport-Informationsdienst (SID)