Wurde Borussia Dortmund auf irreguläre Weise um den Einzug ins Viertelfinale der Champions League gebracht?
Havertz-Elfer: Wiederholung irregulär!
Es war diese eine Frage, die bei den BVB-Fans nach dem 0:2 im Achtelfinal-Rückspiel beim FC Chelsea für großen Wirbel sorgte - ausgelöst von Schiedsrichter Danny Makkelie und seinen Entscheidungen rund um den zweiten Treffer der Londoner.
Dieser rief nicht nur Spieler, Verantwortliche und Fans, sondern auch zahlreiche Regelexperten auf den Plan. Die Situation war vielschichtig, komplex und bedurfte eines genauen Blicks in die Fußballregeln und -statuten, um am Ende doch zu dem Ergebnis zu kommen: Das Tor von Kai Havertz zum 2:0 war irregulär und hätte so gar nicht erst fallen dürfen!
Nicht etwa, weil der niederländische Unparteiische zu Unrecht auf Handspiel von Marius Wolf entschieden hatte. Dieses Urteil, das erst unter Zuhilfenahme des VAR zustande kam, war zwar umstritten, aber nicht eindeutig falsch.
Schiri Makkelie lässt Strafstoß gegen BVB wiederholen
Und auch nicht, weil die Entscheidung, den von Kai Havertz zunächst an den Pfosten gesetzten Strafstoß wiederholen zu lassen, an sich falsch war.
Denn Dortmunds Salih Özcan, der den zurückprallenden Ball zur Seitenlinie klärte, war zuvor unstrittig zu früh in den Halbkreis des Strafraums gelaufen, eine Wiederholung war demnach folgerichtig - auch wenn sich zuvor bereits mehrere Chelsea-Spieler ebenfalls zu früh in die verbotene Zone begeben hatten.
Allerdings wurde Schiedsrichter Makkelie auch auf dieses Vergehen erst vom VAR aufmerksam gemacht - was nach Meinung von DFB-Regelexperte Lutz Wagner nicht hätte passieren dürfen.
Havertz-Elfmeter: DFB-Regelexperte klärt auf
„Wenn Spieler beider Mannschaften zu früh einlaufen, ist der Strafstoß zu wiederholen - egal, ob der Ball im Tor landet oder nicht. Allerdings nur, wenn das der Schiedsrichter auf dem Feld selbst erkennt und entscheidet“, erklärte Wagner am Mittwoch dem kicker.
Das war am Dienstagabend an der Stamford Bridge eben nicht der Fall gewesen, der VAR schaltete sich also unrechtmäßig ein, die Wiederholung des Strafstoßes war nicht regelkonform.
Wagner führte aus: „Der VAR darf nur auf eine Strafstoß-Wiederholung hinwirken, wenn der zu früh eingelaufene verteidigende Spieler einen angreifenden Spieler am Torabschluss hindert.“
Diese Voraussetzung war im Fall Özcan allerdings nicht gegeben. Zwar lief der Dortmunder zu früh los, hinderte dabei aber keinen Chelsea-Spieler an einem möglichen Torabschluss.
BVB: Özcan zu früh im Strafraum - aber keine Behinderung
„Weil der Ball vom Pfosten ohne gegnerische Berührung zurückprallte, wäre es im Falle von Havertz ein unerlaubter Doppelkontakt gewesen. Und Chilwell, der noch in der Nähe von Özcan stand, war ebenfalls zu früh eingelaufen“, betonte der DFB-Regelexperte.
Daher meinte er abschließend: „Hätte Makkelie selbst direkt auf Wiederholung des Strafstoßes entschieden, wäre alles korrekt abgelaufen. Der VAR hätte allerdings aus den genannten Gründen nicht eingreifen dürfen.“
Zu demselben Schluss waren in der Nacht auf Mittwoch auch schon die Schiedsrichter-Experten von Collinas Erben gekommen.
Mit Verweis auf das Handbuch des IFAB (Internation Football Association Board) erklärten sie bei Twitter ebenfalls, es habe „eigentlich keinen Anlass zum Eingreifen“ gegeben.