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Diese Regel verhindert Bayern-Transfer

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Regel verhindert Bayern-Soforthilfe

Die Abwehrsorgen des FC Bayern sind groß. Eine Verpflichtung eines vereinslosen Spielers könnte in der Theorie Abhilfe schaffen. SPORT1 erklärt, warum dies in Deutschland jedoch nicht möglich ist.
Hiroki Ito verletzt sich gegen den FC St. Pauli ohne Fremdeinwirkung. Am Sonntag folgt dann die bittere Diagnose: Der nächste Verteidiger des FC Bayern wird lange fehlen.
Moritz Thienen
Die Abwehrsorgen des FC Bayern sind groß. Eine Verpflichtung eines vereinslosen Spielers könnte in der Theorie Abhilfe schaffen. SPORT1 erklärt, warum dies in Deutschland jedoch nicht möglich ist.

Nach dem erneuten Verletzungsdrama rund um Hiroki Ito gehen dem FC Bayern ausgerechnet in der entscheidenden Saisonphase die Verteidiger aus. Echte Alternativen hat Cheftrainer Vincent Kompany nach den Ausfällen von Ito, Dayot Upamecano und Alphonso Davies in der Verteidigung nicht mehr.

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Von vielen Fans wurde deshalb vorgeschlagen, doch zumindest einen vereinslosen Spieler zu verpflichten, um für den Fall einer weiteren Verletzung abgesichert zu sein. Doch dies ist nach den Regularien des DFB und der DFL nur bedingt möglich.

Der Ausfall von Hiroki Ito vergrößert die Bayern-Abwehrsorgen
Der Ausfall von Hiroki Ito vergrößert die Bayern-Abwehrsorgen

Wie die Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV), die sich um viele vertragslose Spieler kümmert, SPORT1 auf Anfrage mitteilte, könnten Vereine die Spieler zwar in der Theorie unter Vertrag nehmen - für den laufenden Wettbewerb in dieser Saison aber nicht mehr einsetzen. Die Frist für eine Registrierung für die laufenden Wettbewerbe ist schon abgelaufen.

Die Bayern könnten also einen vereinslosen Spieler durchaus unter Vertrag nehmen und zumindest für den Wettbewerb im Trainingsbetrieb einsetzen, aber nicht in den Kader für ein Spiel in der Bundesliga oder der Champions League berufen.

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Spielergewerkschaft warnt vor „fünfmonatigen Berufsverbot“

In den Spielordnungen des DFB und der DFL ist festgelegt, dass vereinslose Spieler nur bis zum Ablauf der zweiten Wechselperiode, also bis zum Ende des Wintertransferfensters (in dieser Saison am 3. Februar) für die Wettbewerbe registriert werden können.

„Als Spielergewerkschaft setzen wir uns dafür ein, dass die Transferfenster für vereinslose Spieler sowie für Opfer von Klubinsolvenzen noch weiter geöffnet werden. Denn insbesondere mit Blick auf Regionalligaspieler mit geringen Gehältern stellt es eine unverhältnismäßige Härte dar, wenn diese von den Verbänden quasi mit einem fünfmonatigen Berufsverbot belegt werden und in dieser Zeit auf Sozialleistungen angewiesen sind“, teilte Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der VDV, SPORT1 mit.

Der VDV habe sich deshalb schon vor einigen Jahren mit einer groß angelegten Unterschriftenaktion gegenüber dem DFB und der DFL dafür eingesetzt, dass vereinslose Spieler jederzeit die Möglichkeit erhalten sollen, sich für Pflichtspiele registrieren zu können.

Die Verbände hätten dagegen argumentiert, dass solche Verpflichtungen gerade in der Schlussphase der Saison einen Wettbewerb verzerren könnten.

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Wechsel zwischen Transferperioden im Sommer und Winter möglich

Zumindest einen kleinen Erfolg konnte die Spielergewerkschaft in den vergangenen Jahren aber schon erreichen: „Auch auf Druck der VDV wurden die Transferbestimmungen für vereinslose Profis vor einigen Jahren dahingehend verbessert, dass die betroffenen Spieler grundsätzlich auch zwischen den Transferperioden im Sommer und im Winter registriert werden können.“

Zuvor hatten die Vereine tatsächlich nur die Möglichkeit, Spieler in den jeweiligen Transferperioden für die laufenden Wettbewerbe zu melden.

Nun ist es für Vereine in Deutschland zumindest möglich, vereinslose Spieler zwischen dem Ende der ersten Wechselperiode (Sommertransferphase) und dem 31. Dezember für den Wettbewerb nachzumelden.

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FIFA-Statuten würden eine Regeländerung zulassen

Die Reglungen zur Nachmeldung unterscheiden sich dabei übrigens von Land zu Land. Bei internationalen Transfers gelten die jeweiligen Transferfenster der aufnehmenden Verbände. Die Situation für vereinslose Profis muss in jedem Einzelfall zuvor mit dem potenziell aufnehmenden Verband geklärt werden.

Der Weltverband FIFA schließt eine Nachmeldung von vereinslosen Spielern während einer laufenden Saison nämlich nicht gänzlich aus. Laut den Regulations of the Satus and Transfer of Players (Punkt 6.3.b) haben die nationalen Verbände die Möglichkeit, eigene Regeln zu erlassen.

Demnach könnten vereinslose Profis immer auch außerhalb der Transferfenster registriert werden, zumindest, wenn dies die Verbände so festlegen würden.

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Frankreich erlaubt Notfall-Nachmeldungen

In Frankreich hätte es für den FC Bayern so womöglich ein Schlupfloch gegeben. An sich sind die Regeln ähnlich wie in Deutschland, allerdings gibt es dort einen Joker bei einem medizinischen Notfall.

Demnach können die Vereine noch einen Spieler aktiv unter Vertrag nehmen, sollte aufgrund einer Verletzung eine Dringlichkeit bestehen. Einzige Einschränkung ist hier, dass der Spieler direkt von einem französischen Verein verpflichtet werden muss oder vor seiner Vertragslosigkeit zuletzt in Frankreich gespielt haben muss.

Für die Champions League hätten die Bayern aber selbst bei einer ähnlichen Reglung trotz der Verletzungsnot keinen Spieler registrieren können. In der Königsklasse konnten Spieler auch nur bis zum Ende des Transferfensters am 3. Februar nachgemeldet werden.