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Bundesliga: "Fassungslosigkeit" nach Polizeikosten-Urteil

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Bundesliga: "Fassungslosigkeit" nach Polizeikosten-Urteil

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Fanbündnis wütet nach Polizeikosten-Urteil

Die Bundesländer dürfen die Polizeikosten für Hochrisikospiele im Profifußball in Rechnung stellen. Das Fanbündnis reagiert fassungslos.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich die DFL an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen muss. Die Verfassungsbeschwerde der DFL gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb somit erfolglos.
Die Bundesländer dürfen die Polizeikosten für Hochrisikospiele im Profifußball in Rechnung stellen. Das Fanbündnis reagiert fassungslos.

Das Fanbündnis „Unsere Kurve“ hat mit Fassungslosigkeit auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVG) im Fall der Polizeikosten im deutschen Profifußball reagiert. „Es ist zu befürchten, dass damit der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland langfristig schwerer Schaden zugefügt wird“, hieß es in einem Statement auf SID-Anfrage.

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Das BVG hatte zuvor die Beschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) zurückgewiesen. Die Bundesländer dürfen ihre Polizeigebühren bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Der Streit hatte sich zehn Jahre lang hingezogen.

Fans gehen auf die Barrikaden

„Unsere Kurve“ nehme das Urteil „fassungslos zur Kenntnis“, hieß es: „Nach unserer Auffassung und im Einklang mit den Ansichten unzähliger Fachleute ist die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung eine Kernaufgabe des Staates.“ Diese sei aus Steuermitteln zu erfolgen, die der Profifußball in Höhe von ca. 1,6 Milliarden Euro pro Jahr bereits leiste, so das Bündnis.

Für Jost Peters verkomme durch das Urteil die „Polizeiarbeit zur simplen Dienstleistung. Der erste Vorsitzende von „Unsere Kurve“ fordert: „Es ist nun unabdingbar, dass den Klubs Entscheidungsgewalt in der polizeilichen Einsatzplanung eingeräumt wird und überdimensionierte Polizeieinsätze endlich ein Ende haben.“

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Peters spricht sich zudem dafür aus, die Anhänger der Vereine mehr zu integrieren. „Da Fans an vielen Standorten eng mit dem eigenen Verein im Austausch sind, muss jetzt auch deren Expertise Einfluss finden“, sagte Peters.

Sprecher Thomas Kessen betonte, dass das „zweifelhafte“ Urteil „fair und gleich auf alle öffentlichen Großveranstaltungen angewendet werden“ müsse, wie den Bremer Freimarkt, das Münchner Oktoberfest oder den Kölner Karneval.