Verteidiger Arthur Theate von Eintracht Frankfurt bleibt trotz des Einspruchs seines Klubs für ein Ligaspiel gesperrt. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstag.
DFB-Entscheidung: SGE-Star reagiert
Theate hatte beim Bundesligaduell am Sonntag bei Union Berlin (1:1) eine umstrittene Gelb-Rote Karte erhalten, die Eintracht daraufhin Protest angekündigt.
Theate reagiert auf Entscheidung
Der Einspruch bezog sich auf die zweite Gelbe Karte für den Belgier in der 77. Minute - aus Sicht der SGE eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters Harm Osmers, der sich mit Blick auf den foulenden Spieler geirrt habe. Das Sportgericht folgte dieser Bewertung nicht.
Theate reagierte via X und postete drei Clownsgesichter-Emojis. Auf wen er sich damit bezog, ließ der Spieler offen. Es wird sich aber wohl um die Entscheider beim DFB-Sportgericht handeln.
„Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist“, sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zur Begründung: „Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung.“ Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann Frankfurt binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen.
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mit Sport-Informations-Dienst (SID)