Home>Fußball>Bundesliga>

Kettensägen-Eklat: Das Urteil gegen Jens Lehmann!

Bundesliga>

Kettensägen-Eklat: Das Urteil gegen Jens Lehmann!

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Kettensäge: Lehmann-Urteil fix

Im Berufungsverfahren um einen bizarren Kettensägen-Eklat einigt sich Ex-Nationalkeeper Jens Lehmann mit der Justiz und bekennt sich schuldig. Das Strafmaß verändert sich gravierend.
Weil er Eigentum seines Nachbarn mit einer Kettensäge beschädigt haben soll, muss sich Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann vor Gericht verantworten.
SPORT1 Angebote | Anzeige
SPORT1 Angebote | Anzeige
Im Berufungsverfahren um einen bizarren Kettensägen-Eklat einigt sich Ex-Nationalkeeper Jens Lehmann mit der Justiz und bekennt sich schuldig. Das Strafmaß verändert sich gravierend.

Das kommt fix wie unerwartet: Im Berufungsverfahren um einen bizarren Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat sich Jens Lehmann überraschend schuldig bekannt und dabei auf einen Deal eingelassen. Der frühere Nationaltorwart verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen.

{ "placeholderType": "MREC" }

Am Mittag verkündete das Landgericht München II dann, wie hoch Lehmanns Strafe ausfällt: Lehmann muss 150 Tagessätze à 900 Euro zahlen, eine Gesamtsumme von 135.000 Euro. Damit reduzierte sich das zunächst im Raum stehende Strafmaß von 420.000 Euro aus erster Instanz deutlich – und zwar um 285.000 Euro.

Dass es zu einem raschen Urteilsspruch kam, lag nach Aussage von Gerichtssprecher Laurent Lafleur auch daran, dass eigentlich 13 vorgesehene Zeugen in dem Verfahren am Freitag nicht mehr auszusagen brauchten.

Garage des Nachbarn mit Kettensäge beschädigt

Das Amtsgericht Starnberg hatte Lehmann im Dezember 2023 wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zunächst zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen von jeweils 2000 Euro (insgesamt 420.000 Euro) verurteilt.

{ "placeholderType": "MREC" }

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Keeper von unter anderem Borussia Dortmund und Schalke 04 im Mai 2022 den Dachbalken der Garage seines Nachbarn in Berg am Starnberger See mit einer Kettensäge beschädigt hat, weil ihn das Gebäude störte und ihm den Blick auf den See nahm.

Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. Zudem habe der Ex-Profi 2021 und 2022 laut Justiz am Münchner Flughafen mit seinem Porsche im Parkhaus Gebühren nicht bezahlen wollen, er sei zweimal Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchgefahren, um so knapp 230 Euro zu sparen.

Lehmann einigt sich und übernimmt alle Kosten

Wie RTL berichtet, hat der Nachbar seine Strafanträge zurückgezogen - im Gegenzug soll Lehmann ihm für alle entstandenen Kosten aufkommen.

Der dritte Anklagepunkt, wonach Lehmann Polizisten beleidigt haben soll, als sie seinen Führerschein einziehen wollten, wurde gänzlich fallen gelassen. „Herr Lehmann übernimmt die Verantwortung. Mit seinem Nachbarn hat er sich geeinigt. Die Parkgebühren wurden beglichen“, erklärte Lehmanns Verteidiger Florian Ufer in der Bild.

{ "placeholderType": "MREC" }

Neuer Wirbel auch nach Wiesn-Besuch

Lehmann hatte erst zu Wochenbeginn für außersportliche Schlagzeilen gesorgt. Wie die Bild berichtete, war er in seinem Auto in der Nacht von Sonntag auf Montag von der Polizei gestoppt worden, nachdem er zuvor auf dem Oktoberfest gefeiert habe.

„Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem Pkw im Innenstadtbereich München am 23.9.24 gegen 1.30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen“, bestätigte demnach Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

Weiter sagte sie: „Hierbei sollen durch die Polizei deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang wahrgenommen worden sein. Ein Atemalkoholtest erbrachte kein verwertbares Ergebnis, woraufhin die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt wurde. Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung steht noch aus. Unsere Ermittlungen wegen des Tatverdachtes der Trunkenheit im Verkehr dauern an.“