Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 wird im Rechtsstreit mit dem Profi Anwar El Ghazi Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz einlegen. Das kündigten die Rheinhessen am Dienstag vier Tage nach der erstinstanzlichen Entscheidung in der Auseinandersetzung über eine israelfeindliche Aussage des fristlos gekündigten Spielers an. Demnach will der FSV Rechtsmittel einlegen, sobald die schriftliche Begründung für das Urteil vorliegt.
Mainz: Rechtsstreit geht weiter
Mainz hätte seinen damaligen Spieler im vergangenen Herbst nicht fristlos kündigen dürfen, hatte das Arbeitsgericht geurteilt. Weil El Ghazis nachträgliche Bestätigung seines Postings nach dem Hamas-Massaker in Israel mit über 1000 Todesopfern noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wäre und die ursprüngliche Botschaft für die Kündigung keine Bedeutung hätte, soll der FSV den niederländischen Flügelspieler marokkanischer Herkunft demnach weiter beschäftigen und rund 1,5 Millionen Euro Gehalt nachzahlen.
FSV-Anwalt Johan-Michel Menke sieht den Richterspruch allerdings keineswegs als unumstößlich an. "Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht nachvollziehbar", erklärte der Mainzer Rechtsbeistand. Über die weiteren Details des Urteils befänden sich die Parteien "im Austausch", hieß es in der FSV-Mitteilung weiter.
El Ghazi hatte nach dem 7. Oktober in einem Social-Media-Posting Israels Existenzrecht als nicht vorhanden erscheinen lassen. Mainz suspendierte den Spieler daraufhin, nahm die Entscheidung jedoch wieder zurück, weil sich El Ghazi vermeintlich von dem Post distanzierte. Nur kurz darauf aber verbreitete El Ghazi in den Sozialen Netzwerken seinen Standpunkt, bei seiner Darstellung zu bleiben. Daraufhin sprachen die Mainzer die fristlose Kündigung aus und begründeten den Beschluss auch damit, dass El Ghazis öffentlich geäußerte Position nicht mit den Grundwerten des Klubs vereinbar sei.