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SGE gegen BVB benachteiligt? DFB räumt Fehler ein

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SGE gegen BVB benachteiligt? DFB räumt Fehler ein

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DFB räumt Fehler bei BVB-Spiel ein

Der DFB hat zwei Fehlentscheidungen des Schiedsrichtergespanns beim 3:3 zwischen Eintracht Frankfurt und Borussia Dortmund eingeräumt.
Zwei Fehlentscheidungen in Frankfurt
Zwei Fehlentscheidungen in Frankfurt
© AFP/SID/KIRILL KUDRYAVTSEV
Der DFB hat zwei Fehlentscheidungen des Schiedsrichtergespanns beim 3:3 zwischen Eintracht Frankfurt und Borussia Dortmund eingeräumt.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat zwei Fehlentscheidungen des Schiedsrichtergespanns beim 3:3 (1:2) zwischen Eintracht Frankfurt und Borussia Dortmund eingeräumt.

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Neben dem Handelfmeter des Dortmunders Marius Wolf sei auch der ausgebliebene Elfmeterpfiff nach dem Foul von BVB-Schlussmann Alexander Meyer an Frankfurts Omar Marmoush nicht korrekt gewesen, sagte Peter Sippel, Sportlicher Leiter der Bundesliga-Schiedsrichter.

"Zwar spricht die Tatsache, dass Wolfs Arm weit vom Körper abgespreizt ist, zunächst für ein strafbares Handspiel", so Sippel: "Doch in diesem Fall liegt dem versuchten Befreiungsschlag des Dortmunders ein normaler Bewegungsablauf zugrunde. Dass der linke Arm dabei in der Ausholbewegung nach außen schwingt, ist als natürlich anzusehen, deshalb liegt keine unnatürliche Vergrößerung des Körpers vor."

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Der BVB-Verteidiger handele laut Sippel auch nicht absichtlich oder fahrlässig, „er will den Ball nicht aufhalten, sondern aus dem Strafraum befördern“. Daher sei das Handspiel „nicht strafbar“.

Ärger um VAR-Eingriff

Einen Strafstoß hätte Schiedsrichter Robert Schröder dagegen in der 36. Minute geben müssen, "da die Bilder ein Foulspiel von Meyer an Marmoush belegen".

Das Tor zum 2:2 durch Dortmunds Youssoufa Moukoko, bei dem sich Teamkollege Niclas Füllkrug in der Nähe von SGE-Schlussmann Kevin Trapp in einer Abseitsposition befand, sei hingegen vertretbar.

Der Nationalstürmer „steht nicht in der Sichtlinie des Keepers, und er wird auch nicht eindeutig aktiv“, sagte Sippel. Die Entscheidung sei daher „akzeptabel“.

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Dass der VAR nach dem kurzen Halten von Frankfurts Hugo Larsson gegen Nico Schlotterbeck in der Nachspielzeit nicht eingriff, sei „aufgrund der fehlenden Eindeutigkeit“ auch die korrekte Entscheidungen gewesen. Hier hatte Schröder auf dem Feld kein Foulspiel gepfiffen.