Der FC Bayern steht vor einer umfassenden Satzungsänderung. Wie der deutsche Rekordmeister bekannt gab, wurde gemeinsam mit den Mitgliedern im Vorfeld der Jahreshauptversammlung ein Antrag mit diversen Änderungen erarbeitet.
„Nie dagewesener Prozess“ bei Bayern
In einem Statement sprach der FCB von einem „bisher nie dagewesenen partizipativen Prozess“. Die JHV soll am 11. oder 12. November stattfinden.
Der Antrag sieht unter anderem eine Anpassung des zweiten Satzungs-Paragraphen vor. Dieser soll von „Zweck und Aufgaben“ in „Zweck, Aufgaben und Werte“ umbenannt werden.
So will Bayern seine Werte definieren
Bisher ist in diesem Abschnitt vom Respekt gegenüber allen anerkannten Menschenrechten die Rede. Dieser Teil wurde nun umformuliert und ausgebaut. Dabei wurde ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit, das auch den Lizenzierungsanforderungen der DFL Rechnung Rechnung tragen soll, ergänzt.
„Der Club tritt verfassungs- und fremdenfeindlichen sowie antidemokratischen Bestrebungen und jeder weiteren Form von diskriminierenden, menschenverachtenden oder antisemitischen Einstellungen, insbesondere aufgrund der Nationalität, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung entschieden entgegen“, soll es nun heißen.
Dies gelte „ebenso für jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlich oder seelischer Art ist. Er (der Klub, Anm.) verhält sich weltanschaulich, parteipolitisch und konfessionell neutral.“
Außerdem sollen mit dem Antrag auch Änderungen für den Ablauf der JHV festgelegt werden. Zum Beispiel zum Stellen von Mitgliederanträgen. Künftig soll der „Ehrenrat statt des Präsidiums über die Zulässigkeit eines Mitgliedantrags entscheiden“.
Das soll sich auf der JHV ändern
Wird ein Antrag abgelehnt, soll dem Mitglied die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden. Für mächtig Wirbel hatte zuletzt ein Mitglieder-Antrag, bei dem es um die damals noch mögliche Verlängerung des umstrittenen Sponsoringvertrags mit Qatar Airways gegangen war, gesorgt.
Außerdem wird Bayern-Mitglieder - wenn der Satzungsänderung stattgegeben wird - in Zukunft ein Vorschlagsrecht für Präsidiumskandidaten eingeräumt.