In der Diskussion um das Alter von Youssoufa Moukoko ist nun ein Urteil gefallen.
Moukoko-Urteil gesprochen
Das Landgericht Frankfurt entschied, dass diese Zweifel auch weiterhin geäußert werden dürfen und gab somit dem Magazin Spiegel recht.
Das Magazin hatte im vergangenen November einen Artikel veröffentlicht und dabei angezweifelt, dass der Profi von Borussia Dortmund wirklich so alt wie angegeben sei. In der Folge klagte Moukoko gegen den Bericht.
„Alles, was den Verdacht des falschen Alters oder der Herkunft betrifft, durfte und darf der Spiegel grundsätzlich äußern. Das ist eine zulässige Verdachtsberichterstattung“, sagte Dr. Isabel Jahn, Sprecherin des Landesgericht, den Ruhr Nachrichten.
Das Gericht befand, dass es „genügend Beweisansätze“ gebe, um über diesen Zweifel zu berichten.
Moukoko mit Teilerfolg bei Klage
Zwar habe in der Gesamterwägung das Persönlichkeitsrecht von Moukoko eine wichtige Rolle gespielt, dennoch entschieden die zuständigen Richter, dass dieses Recht aufgrund seiner besonderen Stellung im Sport, den die Berichterstattung diesen Bereich erfasst, in den Schatten rückt.
„Beim Alter eines Fußball-Profis und Mitglieds der Nationalmannschaft trifft die Berichterstattung auf großes öffentliches Interesse. Und sie fußt auf ausreichenden Beweistatsachen. Das reicht in der Abwägung aus“, erklärte das Gericht.
Unterstützung erhält Moukoko von seinem Arbeitgeber. „Wir haben keinerlei Grund, an den Worten unseres Spielers Youssoufa Moukoko zu zweifeln“, stellte BVB-Boss Hans-Joachim Watzke in der Bild klar
Einen Teilerfolg konnte der Stürmer aber feiern. So wurde festgestellt, dass drei Äußerungen über die Ereignisse und Zusammenhang in Kamerun und den Vater Joseph Moukoko nicht getätigt werden durften.
Die Prozesskosten muss der Kläger dennoch zu 70 Prozent selbst bezahlen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da beide Partien innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen können.