SC Freiburg wird nach der Abweisung des Protests nach dem Wechselfehler des FC Bayern auf weitere Rechtsmittel verzichten.
Einspruch? So reagiert der SC Freiburg
Der SC Freiburg wird nach der Abweisung des Protests nach dem Wechselfehler des FC Bayern nicht in Berufung gehen. Der Bundesligist weist aber daraufhin, dass eine Frage bleibt.
Der SC Freiburg wird nach der Abweisung des Protests nach dem Wechselfehler des FC Bayern nicht in Berufung gehen. Der Bundesligist weist aber daraufhin, dass eine Frage bleibt.
Nach dem Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wäre innerhalb eines Werktages noch ein weiterer Einspruch möglich gewesen.
Es handele sich bei der Urteilsbegründung um „rechtliche Auslegungs- und Wertungsfragen“, teilte der SC in einer Stellungnahme mit.
Freiburg akzeptiert Urteilsbegründung
Dies werde der Verein akzeptieren.
Generell sei der Vorstand ohnehin nur seinen „Sorgfalts- und Treuepflichten dem Verein gegenüber nachgekommen“ und habe den Sachverhalt deshalb überprüfen lassen.
Die Breisgauer hatten für eine juristische Prüfung des Wechselfehlers selbst aktiv werden müssen. Es stelle sich „weiter die Frage, ob die bestehende Verfahrensregelung auch künftig in dieser Form sachgerecht ist“, schrieb der SC.