Wenn am kommenden Donnerstag die Jahreshauptversammlung des FC Bayern über die Bühne gehen wird, könnte es turbulent werden - das ist jedenfalls der Plan von Michael Ott.
Bayerns Katar-Zoff: Niederlage vor Gericht
Der Rechtsreferendar, dem der Werbedeal der Bayern mit Qatar Airways ein Dorn im Auge ist, will mit einem Antrag dafür sorgen, dass der umstrittene Sponsor im Audi Dome aufs Tableau gebracht wird.
Ott hatte aus diesem Grund eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht München gestellt, die nun aber laut ntv-Informationen abgelehnt wurde.
Mit der einstweiligen Verfügung wollte das Bayern-Mitglied eine Zulassung des Antrags bei der Jahreshauptversammlung erwirken. Zuvor hatte er es direkt beim FC Bayern versucht, doch der Rekordmeister reagierte trotz Fristsetzung nicht.
Ott reagierte zudem via Twitter. Die Begründung des Gerichts richte „sich nicht gegen den Katar-Antrag an sich“, erklärte er, „es stützt sich nur darauf, dass keine ausreichende Dringlichkeit bestehe.“ Ott weiter: „Man könne doch einfach einen Spontanantrag in der JHV stellen. Dieser braucht aber eine 75%-Mehrheit der Mitglieder, um zugelassen zu werden. Das reduziert die Erfolgschancen extremst.“
Otts Anwalt: „Das erschüttert uns“
„Der Beschluss des Amtsgerichts München konterkariert den verfassungsrechtlichen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes in einer Art und Weise, die uns erschüttert“, sagt Andreas Hüttl, der Ott als Anwalt vertritt, zu ntv. „Mit dieser Begründung könnten Mitgliederrechte permanent ausgehebelt werden. Daher bedarf es der Korrektur im Beschwerdeverfahren.“ (DATEN: Die Tabelle der Bundesliga)
Das Münchner Amtsgericht habe nicht aus inhaltlichen Gründen abgelehnt, sondern weil dies die Hauptsache vorwegnehme. So könne der Antrag auch auf einer der kommenden Jahreshauptversammlungen gestellt werden.
Dies könnte aber bedeuten, dass die Münchner den bis 2023 laufenden Vertrag, vor der nächsten Jahreshauptversammlung verlängern könnten.
Gegen die Ablehnung wird Ott nun Beschwerde einlegen.