Die Deutsche Fußball Liga (DFL) sieht kartellrechtliche Bedenken mit Blick auf die Bundesligisten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG Hoffenheim als unbegründet an - und möchte sie in einem „engen“ Dialog ausräumen. Dies geht aus einer Stellungnahme der DFL an das Bundeskartellamt im Prüfverfahren der 50+1-Regel hervor.
50+1: DFL sieht Ausnahmen als unproblematisch
„Der DFL e.V. teilt nicht die vorläufige Beurteilung, dass die 50+1-Regel in ihrer Gesamtheit aufgrund einer Zusammenschau mit der sogenannten Förderausnahme kartellrechtswidrig sei“, heißt es in dem 16-seitigen Schreiben, aus dem kicker und Sportschau zitieren. (DATEN: Die Tabelle der Bundesliga)
Das Bundeskartellamt hatte die Regel in einer vorläufigen Bewertung als kartellrechtlich unbedenklich eingestuft, die Ausnahmen allerdings als durchaus problematisch bewertet. Nach der 50+1-Regel muss der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit halten, um den Einfluss von Investoren zu begrenzen. Für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim gilt sie auf diese Weise nicht, weil die jeweiligen Mehrheitseigner (Bayer, Volkswagen, Dietmar Hopp) sich seit mindestens 20 Jahren um den jeweiligen Klub verdient machen.
Das Bundeskartellamt hatte die DFL daher aufgefordert, die Regel und ihre Ausnahmen so zu gestalten, dass sie einer Prüfung standhalten. Darauf geht die DFL in ihrer Antwort nun nicht ein, sie wünsche aber, "im engen Dialog mit dem Bundeskartellamt die vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen".
Nach Ansicht der DFL haben in der vorläufigen Bewertung "rechtliche Argumente und Tatsachen" teilweise "noch keine oder keine hinreichende Berücksichtigung gefunden". Die "mit der Grundregel verfolgten Ziele" würden zudem "nicht durch die erteilten Förderausnahmen konterkariert, sondern setzen sich in der Regelung zur Förderausnahme - wenn auch in anderer Ausgestaltung - konsistent fort."
Die Wirksamkeit der aktuellen Regelung versucht die DFL zudem mit einer Bilanz der vergangenen Jahre zu belegen. Seit 2010 haben sich 17 verschiedene Bundesligisten für europäische Klubwettbewerbe qualifiziert. Hier zeige sich die „langfristige Ausgeglichenheit des Bundesliga-Wettbewerbs. In keiner anderen der europäischen Top-Ligen konnten sich in diesem Zeitraum mehr Klubs für die UEFA Champions League oder UEFA Europa League qualifizieren als in der vom DFL e.V. veranstalteten Bundesliga.“