Was nach einem schlechten Scherz klingt, könnte für Lucas Hernández bald bitterer Ernst werden.
Der skurrile Fall Hernández
Dem französischen Nationalspieler vom FC Bayern droht in Spanien eine Gefängnisstrafe, weil er gegen ein Kontaktverbot zu seiner Partnerin verstoßen hat, mit der er sich längst versöhnt hat - und die inzwischen seine Ehefrau und die Mutter eines gemeinsamen Kindes ist. (DATEN: Die Tabelle der Bundesliga)
SPORT1 zeichnet die Chronologie des skurrilen Falles Hernández nach.
Was im Fall Hernández bisher passierte:
Nacht vom 2. auf den 3. Februar 2017: Zwischen Lucas Hernández, damals noch bei Atlético Madrid unter Vertrag, und seiner Partnerin Amelia de la Ossa Lorente kommt es gegen 2.30 Uhr vor seiner Haustür in Madrid zunächst in Hernández‘ Auto zu einer lebhaften Diskussion, die in Handgreiflichkeiten mündet.
Der Fußballer wird den anschließenden Ermittlungen zufolge dabei im Gesicht verletzt, seine Freundin erleidet ebenfalls Blessuren im Gesicht sowie am Rücken. Obendrein soll sie sein Auto mit einem Schlüssel zerkratzt haben.
Beide werden festgenommen und einige Wochen später verurteilt: Ein sechsmonatiges, wechselseitiges Kontaktverbot wird verhängt, die beiden dürfen sich einander nicht auf weniger als 500 Meter nähern. 31 Tage gemeinnützige Arbeit kommen als Strafe hinzu.
2. Juni 2017: Nachdem sich das Paar offensichtlich versöhnt hat, fliegt es gemeinsam in Urlaub und gibt sich laut spanischen Medienberichten am 2. Juni in Las Vegas das Ja-Wort.
13. Juni 2017: Bei der gemeinsamen Rückkehr aus den Flitterwochen schlägt bei der Passkontrolle am Flughafen Madrid-Barajas das Warnsystem an, denn: Trotz der Versöhnung hat das Kontaktverbot weiterhin Bestand, Hernández verstößt damit also gegen ein Gerichtsurteil - und wird festgenommen.
Seine Partnerin kommt deshalb davon, weil ihr das Kontaktverbot zu diesem Zeitpunkt offenbar noch nicht offiziell zugestellt worden war. Wenige Stunden nach seiner Verhaftung wird Hernández wieder auf freien Fuß gesetzt.
1. August 2018: Das erste gemeinsame Kind von Hernández und Lorente, ihr Sohn Martin, kommt zur Welt.
Dezember 2019: In einem Prozess wird Hernández zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Im Urteil wird dem Fußballer zur Last gelegt, er habe mit dem Verstoß gegen das Kontaktverbot bei vollem Bewusstsein „mit kompletter Verachtung“ auf ein richterliches Urteil reagiert.
Hernández Anwälte versuchen, die Strafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln, was jedoch nicht gelingt - auch, weil der Franzose die 2017 verhängten 31 Tage nicht abgeleistet hat. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Bundesliga)
Anfang Oktober 2021: Nachdem ein erster Einspruch gegen die drohende Haftstrafe abgewiesen und das Urteil aufrechterhalten wird, gehen Hernández‘ Anwälte laut L‘Équipe bei der nächsthöheren Instanz in Berufung.
13. Oktober 2021: Das Strafgericht 32 fordert Hernández auf, am 19. Oktober in Madrid zu erscheinen. Die drohende Gefängnisstrafe wird damit konkret und kommt an die Öffentlichkeit.
Wie es mit Lucas Hernández weitergehen soll:
17. Oktober 2021: Der FC Bayern ist im Spitzenspiel der Bundesliga zu Gast bei Bayer Leverkusen. Nach SPORT1-Informationen soll Hernández nach aktuellem Stand der Dinge spielen.
19. Oktober 2021: Am Dienstagmorgen um 11 Uhr muss Hernández persönlich beim Strafgericht 32 in Madrid erscheinen. Dort soll er einen Bescheid erhalten, wonach er wegen Missachtung der Justiz eine Haftstrafe antreten muss.
Sollte Hernández nicht auftauchen, würde ihn die spanische Justiz laut einem Sprecher international zur Fahndung ausschreiben.
20. Oktober 2021: Am Mittwochabend steht für den FC Bayern in Lissabon das Champions-League-Spiel bei Benfica an.
Aus rechtlichen Gründen stünde einem Einsatz von Hernández nichts im Wege. Sollte er den Termin in Madrid am Tag zuvor wahrnehmen, dürfte er sich anschließend zunächst wieder frei bewegen. Nach SPORT1-Informationen ist ein Einsatz aber unwahrscheinlich.
29. Oktober 2021: Innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Bescheids müsste der Bayern-Profi in einer spanischen Justizvollzugsanstalt seiner Wahl seine Haftstrafe antreten.
Der letztmögliche Termin dafür wäre also am Freitag, den 29. Oktober - sollte Hernández die Gefängnisstrafe in den kommenden Tagen nicht doch noch abwenden können.
Seine Hoffnungen ruhen nun auf dem Einspruch bei der nächsthöheren Instanz. Nach derzeitigem Stand sei es jedoch „wahrscheinlicher, dass er ins Gefängnis muss, als dass er es nicht muss“, wie L‘Équipe eine Quelle aus Justizkreisen zitiert - auch, weil unklar ist, bis wann mit einer Entscheidung über die Berufung zu rechnen ist.
Es könnte also sein, dass Hernández zunächst in Haft muss, im Falle einer für ihn günstigen Entscheidung der nächsthöheren Instanz jedoch kurzfristig wieder auf freien Fuß kommt.
Im schlimmsten Fall jedoch müsste er die sechs Monate komplett absitzen. Sollte es tatsächlich so weit kommen, könnte Hernández nicht vor April 2022 wieder für den FC Bayern und die französische Nationalmannschaft auf dem Rasen stehen.