Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat den Antrag von Hannover 96 und Klubpräsident Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Das teilte die DFL am Mittwoch mit.
50+1-Regel: Keine Ausnahme für Kind
Kind sei es damit nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.
Das Gremium hatte sich in den vergangenen Monaten eingehend mit der Thematik befasst. In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist.
Hannover 96 kündigt juristische Schritte an
Nach der Ablehnung seines Ausnahmeantrags bezüglich der 50+1-Regel durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat Bundesligist Hannover 96 die Einleitung rechtlicher Schritte angekündigt. "Die Entscheidung ist unverständlich und offensichtlich rechtsirrig. Wir bedauern, dass es dazu gekommen ist", heißt es in einer Stellungnahme des Klubs.
Gremium befasste sich lange mit Antrag
"Das Präsidium hat sich die Entscheidung alles andere als leicht gemacht. Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hat das Präsidium als zuständiges Gremium konsequent die Satzung angewendet", erklärte DFL-Präsident Reinhard Rauball.
Zudem hat die DFL beim Bundeskartellamt einen Prüfantrag gestellt, der Klarheit bezüglich kartellrechtlicher Bedenken gegen die 50+1-Regel bringen soll. Rauball: "Dies ist unabhängig vom aktuellen Präsidiumsbeschluss über den Ausnahmeantrag von Hannover 96 und Martin Kind erfolgt."