Der Aufreger des 22. Spieltags ereignete sich am Sonntagnachmittag in der 60. Minute im Audi-Park.
Stindls Hand: DFB bezieht Stellung
Nach einer Flanke war der Ball über Marvin Matips Kopf gerutscht, an Lars Stindls Brust und von da an seinen ausgefahrenen Arm und ins Tor gesprungen.
Stindl fuhr seinen Arm zwar nicht absichtlich aus, um den Ball ins Tor zu befördern, doch mit seiner unnatürlichen Haltung vergrößerte er seine Körperfläche (Ergebnisse und Spielplan).
Die Frage lautete, ob der von Schiedsrichter Christian Dingert anerkannte Treffer tatsächlich regelkonform war oder nicht.
"Schlussendlich bleibt nur die Erkenntnis, dass es sich um ein regeltechnisch absichtliches und somit strafbares Handspiel handelt", meinte DFB-Schiedsrichterboss Lutz-Michael Fröhlich am Montag. Er liegt damit auf einer Wellenlänge mit dem langjährigen FIFA-Referee Bernd Heynemann.
Heynemann: "Klares Handspiel von Stindl"
"Es war ein klares Handspiel von Herrn Stindl, denn er hat ganz klar den Arm ausgebreitet. Da hätte es Freistoß aus dem Torraum von Ingolstadt geben müssen", sagte Heynemann im Gespräch mit SPORT1. "Das wird jetzt wieder so interpretiert, dass der Dumme in der Auslegung der Schiedsrichter ist."
In der Telekom Spieltaganalyse bekräftigte Heynemann seine Position noch einmal. "In dieser Situation war es für mich ein klares Handspiel. Für mich geht die Hand klar zum Ball", sagte er.
Für Gladbachs Trainer Dieter Hecking ist die Regel "ein bisschen weich und gibt uns das Recht zu sagen, das Tor war ist regelkonform."
Das sahen die Ingolstädter Verantwortlichen naturgemäß ganz anders. Sportdirektor Thomas Linke verglich Stindls Tor sogar mit dem von Leon Andreasen, der im Oktober 2015 Hannovers 1:0-Siegtreffer gegen Köln klar absichtlich mit der Hand ins Netz befördert hatte.
Vorsatz war Stindl nicht zu unterstellen, da er versucht hatte, die Kugel mit dem Kopf zu erwischen und dabei die Augen geschlossen hielt.
"Regel 12"
Ein Blick ins Regelbuch zeigt, dass es schwer ist, die Szene aufzulösen. In den Spielregeln 2016/17 heißt es unter "Regel 12", dass ein Handspiel dann vorliegt, wenn "ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm berührt."
Zu berücksichtigen ist dabei allerdings (unter anderem):
- die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),
- die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwarteter Ball),
- die Position der Hand (das Berühren des Balls an sich ist noch kein Vergehen)
"Man kann inzwischen fast schon eine Diplom-Arbeit schreiben über das Handspiel, Körperflächen-Vergrößerung, abgeprallter Ball, unnatürliche Handbewegung, die Pinguin-Position - also die Hände hinterm Rücken", meint Heynemann. Dies schade dem Fußball sehr. "Wenn man sagt, der Spieler springt rein mit dem Risiko, den Ball an die Hand zu bekommen, dann kann der Schiedsrichter immer sagen, der Spieler geht volles Risiko und es ist daher eine unnatürliche Handbewegung. Wenn ich aber normal hochspringe und werde dann angeköpft, dann sind solche Situationen natürlich schwer zu beschreiben."
DFB-Anweisung spricht für Stindl
Deshalb spricht vor allem der dritte Unterpunkt der Regel eigentlich für einen Regelverstoß Stindls. Der Gladbacher hatte seinen Arm nicht etwa angelegt, sondern ihn deutlich ausgefahren.
Laut dem Schiedsrichter-Podcast Collinas Erben spricht allerdings eine Anweisung des DFB dafür, dass Dingert den Treffer von Stindl zurecht anerkannte: "Prallt der Ball von einem anderen Körperteil an die Hand, liegt keine Absicht und damit keine Strafbarkeit vor", heißt es dort.
DFB-Schiedsrichterboss Fröhlich sah das am Montag explizit anders.