Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt wegen der Fan-Randale beim Pokalspiel gegen den 1. FC Magdeburg zu zwei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt.
Eintracht-Fans gegen FCB ausgesperrt
Außerdem muss der Bundesligist mit Beginn der Rückrunde den Verkauf von personalisierten Karten bei Auswärtsspielen einführen und auch in gegnerischen Stadion 50 eigene Ordner einsetzen.
Grund für das harte Urteil sind Vorkommnisse beim Erstrundenspiel des DFB-Pokals am 21. August, das Frankfurt knapp gewann (4:3).
Frankfurt akzeptiert Urteil
Fans der Hessen hatten Leuchtraketen und einen Rauchtopf in den Zuschauerblock der Magdeburger geworfen und zudem Bengalos und Böller gezündet. Schiedsrichter Markus Schmidt hatte das Spiel für rund elf Minuten unterbrochen.
"Nach der Schwere der Tat war uns bewusst, dass das Urteil des Sportgerichts hart ausfallen würde. Wir akzeptieren daher den Urteilsspruch und den damit verbundenen Auftrag", sagte Frankfurts Vorstandsmitglied Axel Hellmann: "Das Urteil zeigt auch, dass Eintracht Frankfurt und die gesamte Fanszene weiter mit derartigen Sanktionen werden rechnen müssen, solange es uns nicht gelingt, die Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen."
Strafe soll Eintracht-Ultras treffen
Im nächsten Heimspiel gegen den FC Bayern (15. Oktober) muss der Klub nun den Stehblock 40 sperren, rund 2500 Fans wird damit der Zutritt verwehrt. Dieser Bereich der Zuschauerränge wird hauptsächlich von Ultras besucht. Der DFB widerrief damit eine Bewährungsfrist aus einem vorangegangenen Urteil gegen die Eintracht.
Beim nächsten DFB-Pokalspiel müssen die Frankfurt gegen den FC Ingolstadt (25. Oktober) mit noch deutlich weniger Anhängern auskommen: Nur Gästefans und rund 12.000 Inhaber von Dauerkarten für gewisse Stadionbereiche sollen die Partie live verfolgen können. Der DFB verdonnerte die Eintracht dazu dem FCI eine Entschädigung für die entgangenen Zuschauereinnahmen zu zahlen.