Dr. Anton Nachreiner hat sich vom Verhalten von Leverkusens Trainer Roger Schmidt im Spiel gegen Borussia Dortmund irritiert gezeigt.
"Es gibt eine Strafe gegen Schmidt"
"So ein Verhalten ist noch nie da gewesen. Es war sehr ungewöhnlich, dass das ein Trainer so praktiziert. Mich wundert es schon, wie sich Herr Schmidt da verhalten hat und dass er es darauf hat ankommen lassen", sagt der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses im Gespräch mit SPORT1.
"Ich gebe ihm keinerlei Ratschläge. Es muss jeder selbst wissen, wie er sich verhält."
Schmidt hatte sich lautstark bei den Unparteiischen darüber beschwert, dass ein Freistoß vor dem Dortmunder Siegtor durch Pierre-Emerick Aubameyang einige Meter vom Ort des Fouls entfernt ausgeführt worden war. Daraufhin verwies ihn Schiedsrichter Felix Zwayer auf die Tribüne.
Als Schmidt sich weigerte, den Innenraum zu verlassen, hatte Zwayer Leverkusens Kapitän Stefan Kießling zu dem Coach geschickt, um diesem seine Entscheidung zu verdeutlichen.
Als Schmidt auf stur schaltete, unterbrach Zwayer das Spiel für neun Minuten - regelgemäß, wie der DFB eine Stunde nach dem Abpfiff mitteilte.
"Felix Zwayer hat absolut im Rahmen des Regelwerks bewegt", meint Nachreiner. "Auch bei der Freistoß-Ausführung kann ich nichts groß Verwerfliches erkennen."
Es sei "gang und gäbe, dass vier, fünf Meter neben dem Punkt ein Freistoß ausgeführt wird, vor allem, wenn es in der anderen Hälfte ist. Es ist der Sinn des Spiels, dass es schnell weiter geht."
Nachreiner weiter: "Wenn der Trainer einfach nicht gehen will, was soll der Schiedsrichter da noch machen? Ein Spieler muss auch gehen, wenn er des Feldes verwiesen wird, auch, wenn es ein umstrittener oder ungerechter Platzverweis ist.“
Welche Strafe Schmidt nun genau droht, ist Nachreiner zufolge noch offen. "Ich kenne den Schiedsrichterbrief noch nicht. Ansonsten wird das Verfahren ganz normal geführt, und es wird sicher eine Sanktion geben. Aber welche, das kann ich noch nicht sagen."
Man werde jetzt versuchen "eine schuldangemessene Sanktion zu finden", so Nachreiner. "Ob das dann als Exempel aufgefasst wird, weiß ich nicht." Im Fall Schmidt werde es "am Dienstagnachmittag oder am Mittwoch eine Entscheidung geben".