Neue Wende in der schier endlosen Suche nach einem Spieltermin für die Drittliga-Partie zwischen der SpVgg Unterhaching und Hansa Rostock.
Termin-Chaos um Drittliga-Partie immer verrückter
Termin-Chaos immer verrückter
Nachdem zunächst der 29. April als Datum für das Nachholspiel im Hachinger Sportpark festgelegt wurde, hat der DFB nun einen neuen Termin bekanntgegeben. Demnach findet das Spiel am Mittwoch, 7. Mai, um 19 Uhr statt.
Der Grund für die abermalige Verlegung des Spieltermins ist kurios: Der Fußballverband Mecklenburg-Vorpommern konnte das Halbfinale der Rostocker im Landespokal beim FC Schönberg vom 1. Mai nicht verlegen, so dass Hansa nach ursprünglicher Planung einschließlich der Ligapartie beim SV Sandhausen am 3. Mai drei Pflichtspiele in fünf Tagen hätte bestreiten müssen.
DFB beugt sich dem Fußballverband Mecklenburg-Vorpommern
„Gemäß der Statuten genießen Spiele der 3. Liga bei den Ansetzungen normalerweise Vorrang gegenüber dem Landespokal“, teilte der DFB mit. „Die am Landespokal beteiligten Parteien konnten sich jedoch leider auf keine terminliche Alternative einigen.“
Vor diesem Hintergrund habe er dem Antrag der Rostocker auf Verlegung des Spiels in Unterhaching stattgegeben, um „eine pragmatische und sportliche Lösung“ herbeizuführen, hieß es vom DFB weiter.
Die bereits als Absteiger feststehende SpVgg Unterhaching hat der kurzfristigen Verlegung zugestimmt.
Laut offiziellem Spielplan hätte die Partie eigentlich schon am 2. März ausgetragen werden sollen. Da an diesem Tag der Sportpark in Unterhaching aber wegen Sicherheitsbedenken kurzfristig gesperrt wurde, musste das Spiel verlegt werden.
Hansa hält an Gang vor das Ständige Schiedsgericht des DFB fest
Rostock hatte im Nachgang der Absage die Wertung des Spiels als 2:0-Sieg gefordert, da die Hachinger die Absage verschuldet hätten.
Der Verein aus dem Nordosten, der noch Chancen auf den Zweitliga-Aufstieg hat, hat sich daher für den Gang vor das Ständige Schiedsgericht des DFB entschieden. Aus Sicht des FC Hansa sei die logische Konsequenz, das Verhalten Unterhachings „wie einen Nichtantritt zu bewerten“ und das Spiel dementsprechend mit 0:2 zu werten, heißt es in der Begründung.
Zuvor schon war eine Verwaltungsbeschwerde des Klubs gegen die Absetzung der Partie vom 26. Spieltag vom DFB-Bundesgericht abgewiesen worden.
Die Neu-Ansetzung des Spiels erfolge „ungeachtet der noch ausstehenden Entscheidung“ in dem erwähnten Schiedsgerichtsverfahren, teilte der DFB mit.