Das am 23. April abgebrochene Drittliga-Spiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen ist mit 2:0 für die Gäste gewertet worden. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Bier-Eklat: DFB fällt Entscheidung
Die Begegnung war in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem diesem beim Gang in die Kabine von einem Zwickauer Zuschauer Bier ins Gesicht geschüttet worden war.
"Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen", sagte Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Zwickau kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Für die Sachsen ist das Urteil im Abstiegskampf ein harter Schlag. Dem Tabellenletzten fehlen vier Spieltage vor Saisonende sieben Zähler auf das rettende Ufer.