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3. Liga: Türkgücü München stellt Insolvenzantrag

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3. Liga: Türkgücü München stellt Insolvenzantrag

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Pleite? Türkgücü stellt Insolvenzantrag

Türkgücü München stellt beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Präsident Hasan Kivran scheint nicht mehr bereit zu zahlen.
Freiburgs zweite Mannschaft hat nach vier Partien ohne Erfolgserlebnis wieder drei Punkte eingefahren. Die Breisgauer hatten in einer packenden Schlussphase gegen Türkgücü das letzte Wort.
Türkgücü München stellt beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Präsident Hasan Kivran scheint nicht mehr bereit zu zahlen.

Türkgücü München hat beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur 3. Liga)

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„Bis zum Tag der Antragsstellung haben wir alles in unserer Macht stehende versucht, um diesen Schritt noch abzuwenden“, sagte Geschäftsführer Max Kothny. (DATEN: Die Tabelle der 3.Liga)

Dem Klub, aktuell Tabellen-18., droht ein Neun-Punkte-Abzug und der Abstieg aus der 3. Liga. Das mittelfristige Ziel von Türkgücü war ursprünglich der Sprung in die 2. Bundesliga gewesen.

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Präsident Hasan Kivran war jedoch offensichtlich nicht mehr bereit, die finanziellen Löcher zu schließen. Nach Medien-Informationen stehen die Januar-Gehälter für die Profis noch aus.

„Auch wenn das leider nicht gelungen ist, so gilt es jetzt, die Situation nicht als Ende, sondern als Chance zu sehen. Wir haben nun die Möglichkeit, uns ohne Belastungen aus der Vergangenheit und mit Hilfe von möglichen neuen, starken Förderern neu auszurichten“, sagte Kothny. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der 3. Liga)

In welcher Spielklasse ein Neuaufbau erfolgen kann, sei von sportlichen sowie finanziellen Faktoren abhängig.

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Im Zuge des Prozesses der Nachlizenzierung der Türkgücü München Fußball GmbH & Co. KGaA für die 3. Liga war ein erforderlicher Finanzbedarf festgestellt worden, „der durch Gesellschaftermittel hätte ausgeglichen werden sollen“, teilte der Klub am Montag mit.

Und weiter: „Nachdem zunächst zugesagte Gesellschaftermittel nicht flossen, wurde der Schritt des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unumgänglich.“