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3. Liga: DFB bestraft Hansa Rostock hart

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3. Liga: DFB bestraft Hansa Rostock hart

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Hansa-Fans müssen zuhause bleiben

Hansa Rostock muss vier Auswärtsspiele auf die Unterstützung seiner Fans verzichten. Der DFB bestraft den Drittligisten hart.
Fans von Hansa Rostock unterstützen ihr Team
Fans von Hansa Rostock unterstützen ihr Team
© Getty Images
Hansa Rostock muss vier Auswärtsspiele auf die Unterstützung seiner Fans verzichten. Der DFB bestraft den Drittligisten hart.

Das DFB-Sportgericht hat hart gegen den Drittligisten Hansa Rostock durchgegriffen und verurteilt den Klub wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger in elf Fällen zu einem Komplett-Ausschluss der eigenen Fans bei vier Auswärtsspielen. Davon betroffen sind die Ostduelle am 7. Spieltag beim 1. FC Magdeburg und am 12. Spieltag bei Carl Zeiss Jena.

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Für zwei weitere Auswärtsspiele wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese läuft bis zum 30. Juni 2018. Der ehemalige Bundesligist wird zudem zu 12.000 Euro Strafe verurteilt. Davon können 5000 Euro für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen" verwendet werden. Der Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 zu erbringen.

"Das Sportgericht ist der Überzeugung, dass wir mit diesen Maßnahmen sinnvoll und angemessen reagieren. Die Sanktionen sind gemünzt speziell auf Auswärtsspiele, sie setzen damit dort an, wo das Problem gelegen hat. Für die 3. Liga betreten wir damit ein Stück weit Neuland", sagte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Weitere Auflagen für Hansa 

Mit dem Urteil sind mehrere Auflagen verbunden. Die Rostocker müssen dem jeweiligen Heimverein das komplette Kontingent an Auswärtstickets abnehmen und den Mehraufwand ersetzen. Darüber hinaus darf der Verein Eintrittskarten zu ausgewählten Auswärtsspielen nur noch online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Zudem müssen bei Auswärtsspielen in der laufenden Saison in Meisterschaft und DFB-Pokal drei bis sechs eigene Ordner eingesetzt werden.

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Dem Urteil liegen Zuschauer-Vorkommnisse bei sechs Auswärtsspielen der abgelaufenen Rückrunde zugrunde. Dazu gehören neben dem mehrfachen Zünden von Pyrotechnik auch Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.