Ex-Weltmeister Jérôme Boateng ist vom Landgericht München I wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt worden. Die Kammer verhängte der Nachrichtenagentur AFP zufolge am Freitag eine Geldstrafe unter Vorbehalt in Höhe von 200.000 Euro. Dies ist wie eine Geldstrafe auf Bewährung zu verstehen, nur im Fall eines neuen Vergehens müsste Boateng zahlen. Die Richterin sagte, von dem Vorwurf des „notorischen Frauenschlägers“ gegen den 35 Jahre alten Fußballer sei in dem Verfahren nichts übrig geblieben.
Urteil zu Boateng gefällt
Die Verwarnung setzt sich aus 40 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro zusammen. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 1,12 Millionen Euro Geldstrafe gefordert hatte. Boatengs Verteidigung hatte höchstens eine moderate Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung gegen eine Geldauflage gefordert.
Boateng seit Sommer beim Linzer ASK
Es war bereits die dritte Neuauflage des Verfahrens. 2021 hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. In zweiter Instanz verurteilte das Landgericht München I Boateng im November 2022 zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro, zu zahlen in 120 Tagessätzen. Das Urteil wurde im Anschluss jedoch wegen Rechtsfehlern aufgehoben, das Verfahren neu aufgerollt.
Der Prozess drehte sich um den Vorwurf einer Attacke Boatengs in einem Karibikurlaub mit der Mutter seiner 13 Jahre alten Zwillinge vor sechs Jahren. Innenverteidiger Boateng hatte 2014 mit der deutschen Nationalmannschaft den WM-Titel gewonnen, seit diesem Sommer spielt er in Österreich beim Linzer ASK.