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Fall Boateng geht weiter! Staatsanwaltschaft legt Revision ein

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Fall Boateng geht weiter! Staatsanwaltschaft legt Revision ein

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Boateng-Urteil zu milde?

Jérôme Boateng wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch der Staatsanwaltschaft ist dieses Urteil zu milde.
Das Landgericht München I verhängt eine Geldstrafe gegen Jérôme Boateng - allerdings unter Vorbehalt. Der frühere Bayern-Star muss nur zahlen, wenn er sich erneut etwas zuschulden kommen lässt.
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Jérôme Boateng wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch der Staatsanwaltschaft ist dieses Urteil zu milde.

Der Fall Jérôme Boateng ist doch noch nicht vorbei. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das jüngste Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche Revision eingelegt.

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Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin schuldig gesprochen. Allerdings wurde der 35-Jährige lediglich verwarnt.

Boateng zu Geldstrafe verurteilt

Boateng wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro verurteilt, diese wurde aber unter Vorbehalt verhängt. Boateng muss die Summe nicht zahlen, sollte er sich innerhalb der Bewährungszeit an die Anweisungen des Gerichts halten.

Das Gericht blieb damit weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 1,12 Millionen Euro Geldstrafe gefordert hatte. Boatengs Verteidigung hatte höchstens eine moderate Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung gegen eine Geldauflage gefordert.

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Nun liegt der Fall beim Bayerischen Obersten Landesgericht, der über die Revision entscheiden muss. Boateng steht seit diesem Sommer in Österreich beim Linzer ASK unter Vertrag.