Der Fall Jérôme Boateng ist doch noch nicht vorbei. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das jüngste Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche Revision eingelegt.
Boateng-Urteil zu milde?
Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin schuldig gesprochen. Allerdings wurde der 35-Jährige lediglich verwarnt.
Boateng zu Geldstrafe verurteilt
Boateng wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro verurteilt, diese wurde aber unter Vorbehalt verhängt. Boateng muss die Summe nicht zahlen, sollte er sich innerhalb der Bewährungszeit an die Anweisungen des Gerichts halten.
Das Gericht blieb damit weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 1,12 Millionen Euro Geldstrafe gefordert hatte. Boatengs Verteidigung hatte höchstens eine moderate Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung gegen eine Geldauflage gefordert.
Nun liegt der Fall beim Bayerischen Obersten Landesgericht, der über die Revision entscheiden muss. Boateng steht seit diesem Sommer in Österreich beim Linzer ASK unter Vertrag.