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Erstaunliche Aussagen zu Boateng!

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Erstaunliche Aussagen zu Boateng!

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Erstaunliche Aussagen zu Boateng

Jérôme Boateng darf auch im Falle einer Verurteilung beim LASK spielen - wenn ihm eine mögliche Bestrafung dies nicht unmöglich macht.
Jérôme Boateng steht zum dritten Mal vor Gericht
Jérôme Boateng steht zum dritten Mal vor Gericht
© IMAGO/Sven Simon
Jérôme Boateng darf auch im Falle einer Verurteilung beim LASK spielen - wenn ihm eine mögliche Bestrafung dies nicht unmöglich macht.

Jérôme Boateng kann sich der Unterstützung seines neuen Vereins sicher sein. Selbst wenn der einstige Weltmeister im fortlaufenden Prozess gegen seine Person verurteilt werden sollte, darf er weiter beim LASK auflaufen - unter einer Voraussetzung.

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„Solange das Gericht (...) keine Strafe ausspricht, die Herrn Boateng die Berufsausübung verunmöglicht, wird er bei uns Fußball spielen und seinem Beruf nachgehen. Daran wird bei uns auch nicht gerüttelt“, sagte der LASK-Geschäftsführer, Siegmund Gruber, den Oberösterreichischen Nachrichten.

Boateng war Ende Mai zum Linzer Athletik-Sport-Klub gewechselt, schon damals hatte Gruber den „außergewöhnlichen Charakter“ des Neuzugangs gelobt.

„Grundrecht, auch für einen Fußballweltmeister“

Der Prozess gegen Boateng wird aktuell zum dritten Mal neu aufgerollt. Gegen den früheren Profi des FC Bayern steht der Vorwurf der Beleidigung und der Körperverletzung seiner früheren Lebensgefährtin im Raum. Boateng bestritt die Vorwürfe stets, es gilt die Unschuldsvermutung.

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„Sollte sich Jérôme an diesem Abend etwas zuschulden kommen haben lassen, wird das Gericht in München eine Strafe verhängen, die dem Verhalten angemessen ist“, meinte Gruber. Bisher seien „ausschließlich Geldstrafen“ ausgesprochen worden. Nach dem ersten Prozess waren beide Seiten in Berufung gegangen, das zweite Urteil, mit dem Boateng härter bestraft wurde, wurde nach schweren Verfahrensfehlern wieder aufgehoben.

„In einem Rechtsstaat gilt, dass nur Gerichte über Strafen entscheiden und wenn eine Strafe erfüllt ist, der Lebensweg in der Gesellschaft wieder fortgesetzt werden darf“, sagte Gruber: „Das ist ein Grundrecht und gilt für jeden. Auch für einen Fußballweltmeister.“

Der LASK habe sich vor der Verpflichtung intensiv mit der Anklage des Verteidigers, der noch kein Spiel für den Klub gemacht hat, beschäftigt. Sponsoren habe man bisher keine verloren - die zahlreichen aufgekommen Fragen habe man „gerne und detailliert“ beantwortet.